Schnee schippen von der Steuer absetzen
Entlastungen für alle Verbraucher notwendig!
BdSt NRW appelliert an Stadt Düsseldorf, auf die Terrassengebühr zu verzichten
Der Rat der Stadt Düsseldorf sollte in seiner morgigen Sitzung beschließen, auch in diesem Jahr auf die Terrassengebühren zu verzichten, sagt der Bund der Steuerzahler NRW. BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer: "Der Corona-gebeutelten Gastronomie kann die Stadt so unbürokratisch helfen."
Düsseldorf. In der Ratssitzung am 3. Februar steht das Thema Terrassengebühren auf der Tagesordnung. In den vergangenen zwei Corona-Jahren hatte die Stadt darauf verzichtet, die Terrassengebühr von den Gastronomiebetrieben zu erheben. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert an den Rat der Stadt, den Verzicht in diesem Jahr fortzusetzen. „So kann die Stadt Düsseldorf aktiv ihre Gastwirte unterstützen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW.
Die Terrassengebühr ist eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen aufstellen. „In dieser anhaltend schwierigen Zeit benötigen Geschäftsleute dringend Unterstützung. Die Stadt kann diese unkompliziert gewähren und so dazu beitragen, den Lokalen durch die Krise zu helfen und sich selbst dauerhafte Einnahmen auch in Zukunft zu sichern“, erklärt Steinheuer und betont: „Von guten Umsätzen profitiert die Stadt durch Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer, bei der Gewerbe- und der Mehrwertsteuer. Der Einnahmeausfall bei der Terrassengebühr sollte sich verschmerzen lassen.“