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BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil im Mai erwartet
Bei den Finanzämtern gingen 142.000 Einsprüche von Senioren ein
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begleitet die Musterklage eines Seniors aus Hessen gegen die Doppelbesteuerung seiner Rente. Dazu findet am 19. Mai die mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof statt – bereits Ende Mai wird mit einem Urteil gerechnet (Az.: X R 20/19). „Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Bei den Finanzämtern seien bereits rund 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide eingegangen, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte. Holznagel kommentiert: „Das verwundert gar nicht! Schließlich vermuten Experten schon seit Jahren, dass es bei Renten zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.“ Eine sogenannte Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und diese Rentenanteile bei der Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen.
Unser Service für Senioren
Konkret geht es um die „nachgelagerte Besteuerung“, die seit 2005 gilt. Umstritten ist allerdings, wie die Doppelbesteuerung genau berechnet wird. Dabei legt das Bundesfinanzministerium einen anderen Maßstab an als Steuerexperten: Es rechnet nämlich diverse Steuerfrei- und Pauschbeträge zu Ungunsten der Senioren an. Deshalb wird sich der Bundesfinanzhof im Mai mit den genauen Rechenschritten befassen.
- Für jeden Interessierten: In unserem Informationsmaterial erklären wir, worüber bei Gericht im Detail gestritten wird. Senioren, die in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten, können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Dazu halten wir einen Musterbrief bereit. Mitglieder können sich das Infomaterial und den Mustereinspruch herunterladen. Interessierte können beides unter unserer Service-Hotline 0800 883 83 88 kostenfrei anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de
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