Die Schuldenbremse darf nicht wackeln!
Grundsteuer: Untätigkeit beim Bundesmodell betrifft nicht Baden-Württemberg
BdSt legt Untätigkeitsklage zur Grundsteuer ein
Der Bund der Steuerzahler hatte vor der Klagewelle gewarnt, jetzt ist der Tsunami da: Millionen Menschen legen Einspruch gegen die Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide ein. Der Skandal: Die Finanzämter bearbeiten die Einsprüche oft einfach gar nicht, sodass sie ins Leere laufen. Dem bereitet der Bund der Steuerzahler jetzt gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus & Grund ein Ende: mit einer Untätigkeitsklage.
Der Hintergrund:
Millionen Menschen in Deutschland haben fristgemäß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt. Heißer Tipp der Finanzverwaltung NRW: „Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Einspruchs erteilt Ihr Finanzamt in der Regel nicht. Tipp: Sie können Ihren Einspruch auch elektronisch über ELSTER übersenden. Wenn Sie Ihren Einspruch über ELSTER eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Versandbestätigung.“ Doch wenn dieser Einspruch im Finanzamt einfach nicht bearbeitet wird, läuft er ins Leere: Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet! „Die Finanzämter blockieren damit effektiven Rechtsschutz, denn ohne Einspruchsentscheidung normalerweise keine Klagemöglichkeit“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt Nordrhein-Westfalen. „Der Einspruch führt zwar dazu, dass Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid nicht rechtskräftig werden. Trotzdem werden sie die Grundlage des Grundsteuerbescheides für 2025 werden.“ Deshalb werden der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland jetzt gegen die Untätigkeit in der Finanzverwaltung gerichtlich vorgehen.
Die Untätigkeitsklage:
In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrundeliegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt.
„Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden! Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn nämlich ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.
Das Gutachten:
Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
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