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Hans-Ulrich Liebern (BdSt) referiert zur Grundsteuer in Niederkassel.
© Philipp Sprengel/BdSt NRW

BdSt-Infoabend in Niederkassel

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 24.05.2024, Hans-Ulrich Liebern

Der Bund der Steuerzahler ist auf SteuerwehrTour - nicht nur in den Rathäusern von NRW, sondern auch bei Infoabenden für Bürgerinnen und Bürger. Am 23.5. referierten Hans-Ulrich Liebern und Philipp Sprengel vom BdSt in Niederkassel.

"Was passiert eigentlich, wenn der Bodenrichtwert im Jahr 2023 gesunken ist, aber die Stadt den Grundsteuerbescheid nicht ändert und den Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ablehnt?" Diese und weitere Frage beantworteten die Referenten des BdSt NRW am Donnerstagabend bei einem kostenfreien Infoabend für Bürger in Niederkassel. BdSt-NRW-Geschäftsführer Hans-Ulrich Liebern auf die Frage: "Die Änderungen der Bodenrichtwerte ab dem Jahr 2023 führen zu keiner Neubewertung der Grundstücke, da der Bodenrichtwert zum Hauptveranlagungszeitpunkt 2022 maßgeblich ist und bleibt."

Die Referenten des BdSt erläuterten, welche Einsparpotentiale der Bund der Steuerzahler sieht und wie den Kommunen geholfen werden kann: Ein wichtiger Punkt ist die interkommunale Zusammenarbeit auf vielen Feldern, etwa bei der Beschaffung und bei der IT. Eine Reduzierung der Förderungen würde viel Bürokratie abbauen. Zudem könnten freiwerdende Gelder zur freien Verfügung an Kommunen gehen. Eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Saal war gut gefüllt und der Austausch gut. Nach dem Vortrag mit Einordnungen zur Situation in Niederkassel wurden auch individuelle Fälle aus dem Publikum behandelt. Zum Beispiel diesen: Ein Niederkasseler hat einen geschätzten Grundsteuerwertbescheid bekommen, da er längere Zeit im Ausland unterwegs war. Ob er noch eine Änderung herbeiführen könne, wollte er wissen. "Trotz einer Schätzung bleibt die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung. Da zudem der Schätzungsbescheid ohne Besteuerungsgrundlagen nur den Grundsteuerwert ausgewiesen hat, wird durch die nachträgliche Erklärung der Grundsteuerwertbescheid geändert", erklärten die BdSt-Experten.

Weitere Vorträge in ausgewählten Orten werden folgen. Aktualisierungen finden Sie hier.

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