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BdSt im Landtag zu Anhörung über Altschuldenlösung
Seit vielen Jahren wird immer wieder über die bekannte Altschuldenproblematik der nordrhein-westfälischen Kommunen diskutiert. Endlich hat die Landesregierung nun eine Altschuldenlösung auf den Weg gebracht. Die Details zu dieser Lösung stehen allerdings noch aus. Der BdSt NRW unterbreitet am 22. November Vorschläge dazu in einer Anhörung im Landtag.
==> BdSt-Stellungnahme zur Altschuldenfrage [pdf]
In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich die Situation um die Liquiditäts- beziehungsweise sogenannten Kassenkredite in Nordrhein-Westfalen zunehmend verschlechtert. Diese haben in der Regel den Zweck zur kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und gelten für das Haushaltsjahr bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. Von den rund 49 Milliarden Euro Schulden in den Kernhaushalten der Städte und Gemeinden Ende 2023 waren rund 21 Milliarden Euro Liquiditätskredite.
Anhäufung von Kassenkrediten
Die Überbrückung kurzfristiger Zahlungsengpässe durch Kassenkredite wird dann zu einem Problem, wenn solche als dauerhafte Deckungsmittel eingesetzt werden (müssen). Ihnen steht im Vergleich zu den Investitionskrediten auch kein geschaffener Wert gegenüber. Dazu kommt das bei Kassenkrediten vorhandene Zinsänderungsrisiko. Insgesamt wirken sich die Kassenkredite negativ auf den Haushalt einer jeden Kommune aus und schränken den Handlungsspielraum ein.
Die stete Anhäufung der Kassenkredite in den letzten Jahrzehnten hat strukturelle Gründe, aber kann auch mit der nicht ausreichenden Grundfinanzierung der NRW-Kommunen durch das Land erklärt werden. Bis in den 1980er Jahren erhielten die Kommunen in NRW noch 28,5 Prozent der Steuereinnahmen des Landes, seit Jahrzehnten sind es höchstens 23 Prozent.
Abbau der Altschulden
Ein Lösungsansatz zur langfristigen Senkung der Schulden der Kommunen ist die grundsätzliche Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen. Dies könnte das Land unter anderem durch den Abbau von Förderprogrammen finanzieren. An erster Stelle steht aber der Abbau der Altschulden, welche die Kommunen stark durch die Zinskosten belasten. Andere Bundesländer mit ähnlichen strukturellen Problemen haben schon lange Programme aufgelegt, um diese Altschulden abzutragen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies leider in der Niedrigzinsphase verpasst. Umso wichtiger ist es, dass dieses Problem jetzt angegangen wird.
Die Landesregierung hat im Juni 2024 zugesagt über 30 Jahre 250 Millionen Euro jährlich zum Abbau der Altschulden zur Verfügung zu stellen. 7,5 Milliarden Euro der 21 Milliarden Euro Kassenkredite würde das Land damit tilgen. Das Land erwartet vom Bund die Übernahme des gleichen Betrages und Anstrengungen der Kommunen zum Abbau der restlichen Altschulden.
Der BdSt dazu
Der BdSt NRW begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung eigene finanzielle Mittel in einem generationengerechten Zeitrahmen zur Verfügung stellen möchte. Allerdings zeichnet sich eine Beteiligung des Bundes nicht ab, weshalb die Landesregierung – wie andere Bundesländer auch – die Altschuldenlösung allein in die Hand nehmen sollte, so wie es die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat. Dafür ist allerdings zumindest langfristig eine höhere finanzielle Beteiligung des Landes notwendig.
Außerdem ist bisher noch unklar, an welche Konsolidierungsregeln sich die beteiligenden Kommunen zum Abbau ihrer Schulden halten müssen und wie ein erneuter Aufwuchs neuer Kassenkredite verhindert werden soll. Hier könnte sich das Land beispielsweise an den Regelungen in Hessen orientieren und einen Genehmigungsvorbehalt für Kassenkredite wiedereinführen. Außerdem sollte das Land finanzschwachen Kommunen, die in der Vergangenheit sparsam und ohne Kassenkredite gehaushaltet haben, Investitionszuschüsse zur Verfügung stellen.
Fazit
Das Land ist somit auf einem guten Weg, muss ihr Tempo allerdings erhöhen und die Altschuldenlösung nun zu einer umfassend gelungenen Lösung ausgestalten. Orientierung können die genannten Vorschläge des BdSt NRW und andere Bundesländer bieten. Da der Abbau der Schulden schon zum Beginn des nächsten Jahres starten soll, muss eine Konkretisierung der Lösung jetzt möglichst schnell geschehen.
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