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BdSt-Hundesteuervergleich 2025

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 08.10.2025, Jan Vermöhlen

So viel müssen Hundebesitzer in Niedersachsen zahlen

Anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober legt der Bund der Steuerzahler einen Hundesteuervergleich aller 941 niedersächsischen Städte und Gemeinden vor. Darin hat der Bund der Steuerzahler die aktuellen Steuersätze für den ersten, zweiten und dritten Hund eines Haushalts sowie die gegebenenfalls erhöhten Steuersätze für „gefährliche“ Hunde erfasst.

In Niedersachsen erheben alle Städte und Gemeinden eine Hundesteuer, die Höhe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune jedoch deutlich. So liegt die Steuerbelastung für den ersten Hund eines Haushalts im Schnitt bei 52 Euro pro Jahr – die Spanne reicht allerdings von 15 Euro bis 158 Euro. Für den zweiten Hund liegt die Steuerbelastung zwischen 24 und 276 Euro (Durchschnitt: 84 €). Für den dritten Hund erstreckt sich die Spanne sogar von 30 Euro bis zu 400 Euro (Durchschnitt: 116 €). In den meisten Kommunen fällt zudem ein besonderer erhöhter Hundesteuersatz für „gefährliche“ Hunde an. Dieser kann sich im Extremfall auf bis zu 2.400 Euro belaufen.

Hintergrund:

Die Erhebung der Hundesteuer in Deutschland blickt auf eine lange Tradition zurück. Erstmals erhoben wurde sie 1807 in der Stadt Offenbach am Main. Sie besteht bis heute und wird in allen Bundesländern in nahezu jeder Kommune erhoben. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer, d.h. Städte und Gemeinden legen Höhe und Ausgestaltung der Steuer selbst fest. Dadurch kann die Steuerbelastung für Hundebesitzer vom Wohnort, der Anzahl der Hunde sowie der „Gefährlichkeit“ eines Hundes abhängen.

Als „gefährlich“ werden gemeinhin Hunde eingestuft, die durch ihr Verhalten (z.B. Anspringen oder Beißen) auffällig geworden sind. Vielerorts werden zudem Hunde bestimmter Rassen – unabhängig vom Verhalten – grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Für einige Rassen besteht mancherorts die Möglichkeit, dieser Einordnung durch einen gutachterlichen Wesenstest zu entgehen. Einzelheiten hierzu sind den örtlichen Hundesteuersatzungen zu entnehmen. Eine landesweit anzuwendende „Rasseliste“ zur Einstufung gefährlicher Hunde sieht das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) nicht vor.

Die Ergebnisse des Hundesteuervergleichs 2025 im Überblick:

Für die Haltung eines Hundes fallen in Niedersachsen im Schnitt Hundesteuern in Höhe von 52 Euro an. Die höchste Steuer wird mit 158 Euro in der Stadt Seelze fällig, dicht gefolgt von den Städten Hannover und Hildesheim (beide 150€) sowie den Städten Göttingen und Wunstorf (beide 132€). Insgesamt besteuern 38 Kommunen den ersten Hund eines Haushalts mit 100 Euro oder mehr. Die niedrigste Steuer für die Haltung eines Hundes fällt mit 15 Euro jährlich in der Gemeinde Lindern (LK Cloppenburg) sowie fünf Mitgliedsgemeinden der SG Schüttorf (Engden, Isterberg, Ohne, Quendorf, Samern) an. Insgesamt 29 Kommunen verlangen 20 Euro oder weniger für den ersten Hund eines Haushalts.

Zweit- und Dritthunde unterliegen meist höherer Besteuerung

Für den zweiten und dritten Hund eines Haushalts werden in Niedersachsen in der Regel höhere Steuersätze fällig als für den ersten Hund – nur 27 Kommunen besteuern den zweiten und dritten Hund in gleicher Höhe wie den ersten Hund.

Hält ein Haushalt zwei Hunde, muss er in Niedersachsen im Schnitt derzeit 135 Euro jährlich für die Hundesteuer aufwenden. Die höchsten Zahlungen werden in Hannover (432€), Seelze (384€), Göttingen (372€) und Hildesheim (360€) fällig. Am günstigsten kommt ein Haushalt mit zwei Hunden in Lindern (40€) und Hemsloh (42€, LK Diepholz) davon.

Hält ein Haushalt drei Hunde werden durchschnittlich bereits 251 Euro Hundesteuern fällig. Negativer Spitzenreiter ist mit 702 Euro abermals die Landeshauptstadt Hannover, dicht gefolgt von Heiningen (700€, LK Wolfenbüttel). Auch in den Städten Seelze (658€), Barsinghausen (648€) und Rinteln (630€) fallen für drei Hunde vergleichsweise hohe Hundesteuerzahlungen an. Am niedrigsten fällt die Steuerbelastung für drei Hunde in den Gemeinden Lindern (70€), Hemsloh (78€) und Luckau (85€, LK Lüchow-Dannenberg) aus.

Gefährliche Hunde kosten in der Regel extra

Insgesamt 763 der niedersächsischen Gemeinden erheben einen erhöhten Steuersatz für „gefährliche“ Hunde – in den übrigen 178 Kommunen kommen die gewöhnlichen Hundesteuersätze zur Anwendung. Den mit 1.000 Euro höchsten Steuersatz auf den ersten gefährlichen Hund erheben die Gemeinden Ahlerstadt, Brest, Oldendorf (alle LK Stade), Nortmoor (LK Leer) und Lüdersfeld (LK Schaumburg). Zum Vergleich: Im Landesschnitt fallen für den ersten „gefährlichen“ Hund jährlich 420 Euro an.

Für den zweiten und dritten „gefährlichen“ Hund eines Haushalts werden in 268 Kommunen nochmals erhöhte Steuersätze fällig. So kann der zweite gefährliche Hund in der Spitze bis zu 1.600 Euro kosten (Lüdersfeld), der dritte sogar bis zu 2.400 Euro (Hardegsen).

Bei der Hundesteuer kann man sparen | Besonderheiten in den Satzungen

Viele kommunale Hundesteuersatzungen sehen unter bestimmten Umständen Ermäßigungen oder (vorübergehend) sogar die Befreiung der Hundesteuer vor. Wer diese Besonderheiten kennt, kann bei der Hundesteuer also kräftig sparen. Hierzu sollten Hundehalter einen Blick in die örtliche Hundesteuersatzung werfen.

Vergünstigungen oder Erlasse gibt es typischerweise für Hilfshunde (z.B. Blindenhunde), Diensthunde (z.B. Polizeihunde), Herdenschutzhunde (Hütehunde), abgerichtete Hunde zum Zwecke der Vorführung (Artisten, Schausteller) oder für zu Zuchtzwecken gehaltene Hunde. Oft gibt es auch Ermäßigungen, wenn der Hund aus dem örtlichen Tierheim adoptiert wurde oder der Hundehalter nachweisen kann, dass er und sein Tier erfolgreich eine besondere Prüfung (z.B. Hundeführerschein, Begleithundeprüfung) absolviert haben. Manche Kommunen sehen zudem Hundesteuererleichterungen für die Bezieher von Sozialleistungen vor.

Hundesteuer: Bagatellsteuer mit Vollzugsdefizit | BdSt wirbt für Abschaffung

Häufig wird angenommen, dass Einnahmen aus der Hundesteuer zweckgebunden genutzt werden, um etwa die Beseitigung von Hundekot oder die Herrichtung von Hundeauslaufflächen zu finanzieren. Dem ist allerdings nicht so, da Steuereinnahmen generell keinerlei Zweckbindung unterliegen. Die Hundesteuereinnahmen fließen also vollständig in den Gemeindehaushalt und können dort frei zur Deckung jeglicher Ausgaben verwendet werden.

Einen entscheidenden Beitrag zur Kommunalfinanzierung leisten die Hundesteuern in Niedersachsen jedoch nicht. Landesweit kamen im Jahr 2023 lediglich 45 Mio. Euro zusammen – das entspricht gerade mal 0,39 Prozent des gesamten kommunalen Steueraufkommens (2023: 11,6 Mrd. €). Daneben sind Verwaltungs- und Personalkosten zu berücksichtigen, die bei Erhebung und Beitreibung der Hundesteuer entstehen. Diese dürften unterm Strich in keinem akzeptablen Verhältnis zu den niedrigen Einnahmen stehen – die Hundesteuer ist damit eine klassische Bagatellsteuer. Aus gutem Grund haben Länder wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Schweden, Griechenland, Ungarn und Kroatien die Hundesteuer bereits abgeschafft.

Für eine Abschaffung sprechen auch bestehende Vollzugsdefizite. Denn in der Realität müssen säumige Hundehalter kaum damit rechnen, einer vertieften Hundesteuerprüfung unterzogen zu werden. Das sorgt für Unmut bei ehrlichen Haltern, die ihre Vierbeiner ordnungsgemäß bei der Gemeinde anmelden und versteuern.

Sie möchten wissen, wie Ihre Kommune im Vergleich abschneidet?

Die Hundesteuersätze aller 941 Städte und Gemeinden Niedersachsens, Landkreisübersichten sowie interaktive Grafiken und Tabellen zum Hundesteuervergleich 2025 finden Sie auf der Sonderseite www.steuerzahler-nub.de/hundesteuer2025. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne auch die Hundesteuersätze rückwirkend bis zum Jahr 2020 zur Verfügung.

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