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BdSt-Hundesteuervergleich 2024 für NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 03.07.2024, Verena Budde

Auch in diesem Jahr fällt beim jährlichen BdSt-Hundesteuervergleich aller 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf, dass die Hundesteuer in vielen Kommunen erhöht, für gefährliche Hunde sogar neu eingeführt wurde. Hiermit setzt sich der Trend fort, die Bürger immer stärker zur Kasse zu bitten. Eine Gegenleistung darf man aber nicht erwarten, da die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist und somit frei verwendet werden kann.

Ob der Verwaltungsaufwand, die Steuern einzutreiben, gedeckt wird, ist weiterhin fraglich, denn es gilt folgende Regel: Die Hundesteuer darf die Hundehaltungskosten nicht überschreiten. Auch hier stellt sich die Frage, wer die Hundehaltungskosten festlegt. Da es hierfür keine Zahlen gibt, kann jede Kommune weiterhin fleißig an der Hundesteuer-Schraube drehen.

In Ahlen ist der erste Hund kostenlos, die Stadt Hagen hingegen verlangt satte 180 Euro. Damit ist Hagen weiterhin Spitzenreiter in NRW und führt auch bundesweit einen der Spitzenplätze an. 30 Kommunen haben eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen, 14 von ihnen haben ebenfalls die Steuer für gefährliche Hunde erhöht.

Gefährliche Hunde

Für gefährliche Hunde sehen 318 Kommunen in NRW einen gesonderten Steuersatz vor. In 15 Kommunen wurde der Steuersatz für gefährliche Hunde erhöht, in sieben Kommunen sogar neu eingeführt:

  • Castrop-Rauxel
  • Hiddenhausen
  • Lienen
  • Steinheim
  • Unna
  • Viersen
  • Waldfeucht

Legden bleibt weiterhin die günstigste Gemeinde mit einem Steuersatz von 120 Euro. Heimbach und Solingen hingegen verlangen mit 1.200 Euro den höchsten Steuersatz für einen gefährlichen Hund. In 111 Städten und Gemeinden wird eine Vergünstigung des Steuersatzes bei bestandenem Wesenstest angeboten. Vier weitere Städte und Gemeinden bieten eine Vergünstigung nur unter bestimmten Voraussetzungen an, z.B. Tierheim-Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (Horn-Bad Meinberg, Ascheberg, Nettersheim, Warburg).

Steuerbefreiung & Vergünstigung

Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bieten für die Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, eine befristete Steuerbefreiung an – meist für ein Jahr. In 178 Städten und Gemeinden wird diese Steuerbefreiung angeboten. In Castrop-Rauxel, Issum, Erftstadt, Espelkamp, Issum, Rosendahl, Tönisvorst, Unna und Witten wurde sie neu eingeführt. In Stolberg hat man die Begrenzung für ein Jahr und einen Hund auf zwei Jahre für alle Hunde erweitert. In Attendorn, Düren, Hattingen, Nordkirchen, Rheda-Wiedenbrück und Kreuzau gilt die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim unbefristet.
Sozialschwachen Einwohnern (Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt) bieten 314 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine Vergünstigung an, die meist nur für einen Hund gilt.
Der Bund der Steuerzahler NRW hält Bagatellsteuern wie die Hundesteuer für nicht zeitgemäß und fordert ihre Abschaffung.

Hintergrund

In fast allen Städten und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen hat die Hundesteuer eine lange Tradition. Sie wird regelmäßig erhöht, um die Einnahmen der Stadtkassen zu erhöhen – ohne die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Denn es muss auch Personal zu Einnahme der Hundesteuer vorgehalten werden, Computersysteme müssen bezahlt und Personal vom Ordnungsamt beschäftigt werden, das eine bürokratische Landesverordnung ausführen und prüfen muss.
Mit der diesjährigen Hundesteuererhöhunh setzt sich der Trend fort, Herrchen und Frauchen immer stärker zur Kasse zu bitten. Eine Gegenleistung für Hunde dürfen sie nicht erwarten, da die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist und somit frei verwendet werden kann. So wundert es nicht, dass die Städte und Gemeinden in NRW hartnäckig an dieser Steuer festhalten. Der BdSt dazu: Bagatellsteuern sind nicht mehr zeitgemäß! Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen eine Abschaffung der Hundesteuer.

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