
Gallinas JVA-Fiasko: Ein weiteres Projekt entgleist!
Endlich die Notbremse ziehen! Kiel kann sich geplante Stadtbahn nicht leisten.
BdSt Bayern anlässlich der Einigung CDU/CSU/SPD mit den Grünen:
„Der Teufel steckt im Detail. Klimaneutralität ja, aber bitte ohne ideologische Brille!“
Wir alle wollen den Klimawandel bekämpfen, dazu braucht es jedoch in erster Linie mehr Effizienz bei den Ausgaben und realistische Zielsetzungen sowie marktwirtschaftliche - sprich bezahlbare - Lösungen.
Eine Änderung der Verfassung alleine, dort Klimaneutralität als Staatsziel zu verankern, reicht nicht aus! Im Gegenteil, es öffnet politisch motivierten Klagen Tür und Tor, Projekte und Investitionen zu verhindern, weil sie als klimaschädlich oder von einzelnen Gruppen als unerwünscht angesehen werden.
Es hängt also davon ab , wie der Wortlaut in dem neuen Art 143h GG ".. zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045..“ interpretiert wird.
Allen, die jetzt darüber entscheiden, sollte klar sein, dass die Zielsetzung Klimaneutralität nicht von heute auf morgen erreicht werden kann. Aus gutem Grund wird der zeitliche Horizont bis 2045 in Art 143h aufgenommen.
Aber selbst dieses entfernte Datum könnte problematisch werden. Was, wenn das Ziel bis 20245 nicht erreicht wird?
Viele weitere Fragen zur Klimaneutralität sind noch ungeklärt. Das müsste aber spätestens jetzt, bei einer geplanten Änderung der Verfassung, erfolgen und dies rechtsverbindlich!
Sind dann Kernkraftwerke klimaneutral? Wie sieht es mit Gaskraftwerken aus? Darf man die überhaupt noch betreiben oder in diese investieren? Oder gehen dann per Verfassung die Lichter bei uns aus? Dürfen wir überhaupt noch "unsauberen Strom" importieren? Darf man noch Flächen erschließen und Firmen ansiedeln, die hohe Emissionen haben? Was wenn andere Länder in der EU nicht mitmachen oder Big Player wie die USA und China? Belastet dann der Import von nicht-klimaneutralen Gütern aus diesen Ländern unsere Klimabilanz? Wie misst, wie kontrolliert man und wer kontrolliert überhaupt die Klimaneutralität?
Die geplante Verfassungsänderung lässt und schafft viel Spielraum zur Interpretation. Schon jetzt diskutieren Verfassungsexperten, ob mit dem neuen §143h GG Klimaneutralität als Staatsziel festgeschrieben wird und damit einklagbar wäre.
Deswegen wäre die GroKo, Bundestag und Bundesrat gut beraten für Klarheit zu sorgen!
Art 56 und Art 54 Grundgesetz verpflichten den Bundespräsidenten, Bundeskanzler und die Bundesminister per Eid dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen ("widmen")!
Daran sollte sich jeder, der jetzt noch im Amt ist und bald im Amt sein wird, erinnern! Es hat schon seinen guten Grund, dass in Art 54 und 64 GG nichts vom Erreichen oder Verfolgen parteipolitischer Ziele steht! Daran soll an dieser Stelle erinnert werden!