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Bausparvertrag und Steuererklärung: Das gilt es zu beachten

07.08.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/18844

Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) unter Umständen die Abschlussgebühr als Werbungskosten absetzen.

Für jeden abgeschlossenen Bausparvertrag verlangten Anbieter ein Prozent der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro seien das folglich 500 Euro, so die VLH. Wer mit dem Geld aus seinem Bausparvertrag eine Immobilie baut oder kauft, um sie anschließend zu vermieten, könne die Abschlussgebühr als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung eintragen. Wer allerdings selbst in die Immobilie einzieht, dem stehe dieser Steuervorteil nicht zu.

Seit 2009 unterlägen auch die Guthabenzinsen beim Bausparen der Abgeltungsteuer. Sparer sollten deshalb daran denken, auch der eigenen Bausparkasse einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn Kapitalerträge, also auch die Guthabenzinsen, blieben bis 801 Euro im Jahr für Singles steuerfrei (ab 2023 sind es 1.000 Euro). Für Ehepaare gelte der doppelte Wert.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 24.07.2023

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