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Barrierefreiheit: Deutschland muss europäischen Rechtsakt umsetzen
26 EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind aufgefordert, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umsetzen. Dies meldet die Europäische Kommission, die gegen die betreffenden Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.
Die Mitgliedstaaten hätten noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für drei EU-Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung und soziale Rechte, Steuern und Zollunion sowie Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion mitgeteilt, erläutert die Kommission. Sie hätten nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Die Kommission könne sonst eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Die Aufforderung an Deutschland betrifft laut Kommission die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Danach müssten einige Produkte und Dienstleistungen (wie öffentliche Verkehrsmittel, Bankdienstleistungen und Online-Geschäfte) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Für Produkte und Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen, müssten die anbietenden Unternehmen sicherstellen, dass bis zum 28.06.2025 eine Reihe einheitlicher EU-Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind.
Die folgenden Mitgliedstaaten hätten den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit bis zum 28.06.2022 nicht in nationales Recht umgesetzt und erhielten daher ein Aufforderungsschreiben, so die Kommission: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden.
Europäische Kommission, PM vom 20.07.2022