Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen
Zinserlass aus Billigkeitsgründen
Viele Rentner und Pensionäre trifft seit dem Jahr 2005 die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ursache hierfür ist die Neuregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen durch das Alterseinkünftegesetz. Aus Unkenntnis der neuen Rechtslage gaben viele Rentner und Pensionäre ihre Einkommensteuererklärung erst verspätet ab. Neben der Nachzahlung von Steuern führt dies regelmäßig auch zu einer Verzinsung. Insbesondere diese Verzinsung wird von vielen Steuerzahlern jedoch als ungerecht empfunden. Häufig haben die Senioren nämlich vom Finanzamt die Auskunft erhalten, sie bräuchten keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der langsamen Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen regt der Bund der Steuerzahler daher an, die Finanzämter anzuweisen, bei Senioren den Erlass der Zinsen großzügig zu prüfen. Das Bundesministerium der Finanzen teilt mit, dass die Zinsen nicht allgemein erlassen werden. Gleichwohl können betroffene Rentner im Einzelfall beantragen, die Zinsen zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 227 AO erlassen zu bekommen. Dieser Zinserlass muss beim Finanzamt beantragt werden.