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Ausweitung der Günstigerprüfung bei der neuen Kraftfahrzeugsteuer

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 25.11.2009

Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen worden sind, werden nach neuem Kfz-Steuerrecht besteuert. Und bei solchen, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen worden sind, kann zwischen altem und neuem Kfz-Steuerrecht gewählt werden. 
Der BdSt bat das BMF um die Prüfung, ob die Günstigerprüfung auch auf Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 zugelassen worden sind, ausgeweitet werden kann.

Das BMF weist darauf hin, dass für ältere Fahrzeuge die Datengrundlage bezüglich CO2- Emissionen nicht lückenlos gesichert sei, dies aber für die Besteuerung notwendig wäre. Außerdem diente die Maßnahme der befristeten Steueraussetzung vornehmlich der Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes in der ersten Hälfte des Jahres 2009. Dieses Ziel kann bei einer Rückwirkung der Regelung nicht erreicht werden.

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