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Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 16.02.2011

Bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 meist nur der Beitrag, den der Mitarbeiter zur Krankenversicherung zahlt (Arbeitnehmerbeitrag), bescheinigt. Erst im Januar 2011 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass auch die Arbeitgeberzuschüsse auszuweisen sind. Der fehlende Ausweis der Arbeitgeberzuschüsse kann im Ergebnis dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge steuerlich nicht in voller Höhe berücksichtigt werden.

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