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Aufgeflogen: Teures Geheimnis ums Nachtflugverbot in Düsseldorf
Eine Kaarster Bürgerinitiative wollte wissen, warum es immer wieder zu Verstößen gegen das Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen kommt. Doch das Verkehrsministerium NRW verweigerte die Auskunft. Nach zwei Gerichtsentscheidungen, die der Bürgerinitiative Recht gaben, schwieg das Ministerium immer noch. Schließlich zahlte das Ministerium sogar ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil es eine Frist verstreichen ließ.
Bereits im Januar 2023 hatte das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland das NRW-Verkehrsministerium zum „Heimlichtuer des Monats“ gekürt. Durch jahrelange Blockade hat sich das NRW-Verkehrsministerium diesen Titel redlich verdient. Seit 2016 versucht die Bürgerinitiative „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ vom NRW-Verkehrsministerium Auskunft über die Arbeit eines Kontrollgremiums zu bekommen. Nach Darstellung des Verkehrsministeriums dient dieses Gremium der freiwilligen und vertraulichen Selbstkontrolle der Luftfahrtgesellschaften im Austausch mit den Flughafenbetreibern. Doch in die Protokolle und Akten des Kontrollgremiums durfte die Bürgerinitiative lange keinen Einblick nehmen. Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt. Ebenso ein Widerspruch.
Ende 2016 klagte die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Entscheid im Jahr 2019 fiel zu Gunsten der Kläger aus und bestätigte ihren Anspruch auf Auskunft. Doch das Ministerium ging in Berufung. Es argumentierte, dass schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Flughafens Düsseldorf offengelegt würden. Auch das beteiligte Bundesverkehrsministerium würde die Herausgabe von Informationen verweigern.
OVG bestätigt Auskunftsanspruch
Im Juli 2022 wies das Oberverwaltungsgericht Münster diese Berufung zurück und bestätigte erneut den Auskunftsanspruch der Kaarster Bürgerinitiative. Da dem Gericht die Originalunterlagen nicht vorliegen würden, könne es nicht selbst überprüfen, ob Ausschlussgründe vorlägen. Es sei in erster Linie Aufgabe der Behörde, so ausführlich und genau vorzutragen, dass das Gericht im Rahmen der Sachverhaltsfeststellung und -würdigung hinreichend sicher beurteilen kann, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vorliegen würden. Diesen Anforderungen genüge die Begründung des Vollstreckungsschuldners nicht.
Das NRW-Verkehrsministerium verweist auf die Vorgänger im Amt: „Wir bedauern, dass sich ein Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz über eine solch lange Zeit von der Amtszeit des damaligen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) unter der Leitung des Ministers Groschek bis heute hingezogen hat und auch der Zugang zu den Informationen aus diesem Gremium vor Gerichten erstritten werden musste.“ Die aktuelle Hausspitze habe nach dem Regierungswechsel die Weichen gestellt, damit das Verfahren zeitnah und im Interesse des Antragsstellers beendet werde.
Für die Bürgerinitiative hat sich aber nach eigener Darstellung seit dem Regierungswechsel nichts geändert. Im Januar 2023 gab das NRW-Verkehrsministerium zwar endlich Akten des Kontrollgremiums für den Zeitraum 2006 bis 2022 heraus. Allerdings waren viele Seiten, insbesondere Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes und des Flughafenkoordinators, geschwärzt. Auch Berichte des Flughafens Düsseldorf wurden teilweise unlesbar gemacht. Im Ergebnis war die Bürgerinitiative nicht klüger als vorher.
Zwangsgeld für NRW-Verkehrsministerium
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte im Februar 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, die letzte verbleibende Möglichkeit, das Auskunftsrecht durchzusetzen. Nach über sechs Jahren, zwei Urteilen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger, einer gerichtlichen Androhung und einer Vollstreckung zur Zwangsgeldzahlung hatte die Bürgerinitiative aber immer noch nicht alle Unterlagen erhalten, aber schon ca. 30.000 Euro aus eigenen Mitteln investiert, um ihr Recht durchzusetzen. Erst nach Androhung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von 50.000 Euro zur Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses gab das Verkehrsministerium schließlich alle angeforderten Informationen frei.
Das NRW-Verkehrsministerium ist nicht nur mit Intransparenz aufgeflogen, sondern auch mit einem gleichgültigen Umgang mit Steuergeld, personellen Ressourcen von Gerichten, mangelndem Respekt vor der Gewaltenteilung und den Rechten der Bürger.
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