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Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Das Bundesfinanzministerium erarbeitet ein Anwendungsschreiben, in dem die wichtigsten Grundsätze zur Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen geklärt werden sollen. Der Bund der Steuerzahler hat zu dem Diskussionsentwurf im April 2020 Stellung genommen und weitere Klarstellungen gefordert. Insbesondere die sog. Whitelist, in der Fälle aufgezählt werden, die nicht anzeigepflichtig sind, ist zu kurz. Bislang hat das Ministerium lediglich acht Fallgestaltungen als unkritisch eingestuft. Das ist aus Sicht des Verbandes zu wenig.