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Unternehmen
Der BdSt schlägt vor, dass bei geringfügig Beschäftigten die pauschalierte Lohnsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden soll, wenn der Steuerzahler beantragt, die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung als Altersvorsorgebeiträge zu berücksichtigen.
Das BMF bezeichnet die vorgeschlagene Anrechnung als steuersystematisch unzutreffend, da dann die entsprechenden Einkünfte insgesamt erfasst werden müssten.