Eingabe Berücksichtigung von Krankenkassen- und Pflegebeiträgen - elektronische Datenübermittlung
Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer
Anpassung des steuerfrei zu erstattenden Kilometerpauschsatzes bei Reisekosten
In einigen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) werden Wegstreckenentschädigungen für Mitarbeiter der Länder in Höhe von 35 Cent je Kilometer steuerfrei gezahlt, wenn sie für dienstliche Fahrten ihren privaten Pkw verwenden. Der pauschale Kilometersatz, der steuerfrei ist, liegt damit 5 Cent je Kilometer höher als bei den übrigen Steuerzahlern.
Der Bund der Steuerzahler fordert die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung und Anhebung des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw auf 35 Cent je Kilometer für alle Steuerzahler.