Neu gefasste Auszahlungssperre: Ist rechtmäßig
Steuerrecht und Steuervollzug: Fachgewerkschaft ruft zu mehr Gerechtigkeit auf
Anpassung der Sanierungsmaßnahmen-Förderung: Streichung steuerlicher Vergünstigungen
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (BT-Drs. 20/3816) will die Bundesregierung Änderungen bei der direkten Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an die steuerliche Förderung anpassen.
Unter anderem wird die steuerliche Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen. Zudem werden die Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Damit werde der angestrebte technische Gleichlauf der direkten und der steuerlichen Förderung und damit die Kohärenz der Bemühungen der Bundesregierung um Energieeinsparungen im Gebäudebereich wiederhergestellt, heißt es in der Begründung der Verordnung.
Deutscher Bundestag, PM vom 06.10.2022