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AKTUELLES STEUERRECHT

Steuertipps 01.02.2019

Leichte Nutzfahrzeuge: Einspruch gegen höhere Kfz-Steuer einlegen!

Der Zoll verschickt gegenwärtig geänderte Kfz-Steuerbescheide für leichte Nutzfahrzeuge. Betroffen sind vor allem Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer, deren Nutzfahrzeuge als Pkw besteuert werden und für die dadurch eine höhere Kfz-Steuer entsteht. Das muss man aber nicht in jedem Fall akzeptieren! Mit einem Einspruch können sich Betroffene gegen die höhere Steuer wehren.

Das steckt dahinter: Seit 2012 werden leichte Nutzfahrzeuge wie Pkws besteuert, wenn sie der Personenbeförderung dienen. Ziel war es, die damals immer beliebter werdenden Pick-ups sowie große Geländewagen steuerlich nicht besser zu behandeln. Seit Ende 2018 gleicht der Zoll nun automationsgestützt die Angaben der Straßenverkehrsbehörden ab. Das führt in vielen Fällen dazu, dass statt der Besteuerung als Lkw eine Besteuerung als Pkw erfolgt und sich dadurch die Kfz-Steuer erhöht. Betroffen sind davon aber auch Unternehmer, die ihr Nutzfahrzeug tatsächlich zur Waren- oder Materialbeförderung nutzen und nun trotzdem die höhere Pkw-Steuer zahlen sollen.

Ist die Ladefläche deutlich größer als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche oder hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid eingelegt werden, wenn das Fahrzeug fälschlicherweise als Pkw besteuert wird. Dazu sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist aber ein TÜV-Gutachten erforderlich. Die zweite Variante ist also teurer und aufwendiger. 

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