AKTUELLES STEUERURTEIL
Von 26,5 % bis 46,06 % – was die Landkreise auf die Gemeinden umlegen
AKTUELLES AUS DER FINANZVERWALTUNG
Entwurf für Erbschaft- und Schenkungsteuerrichtlinien 2019 veröffentlicht
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gab es in den vergangenen Jahren einige Änderungen. Insbesondere die Erbschaftsteuerreform 2016 hat Neuerungen für Unternehmen gebracht: So können Firmen unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt übertragen werden, wenn der Betrieb fortgeführt wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Details erklärt die Finanzverwaltung in den Erbschaft- und Schenkungsteuerrichtlinien, die sich bisher jedoch noch auf dem Stand des Jahres 2011 befanden und dementsprechend die gesetzlichen Änderungen nicht enthielten. In den Richtlinien 2019 sollen nun die mit der Gesetzesänderung im Zusammenhang stehenden Erlasse gebündelt und aktuelle Urteile umgesetzt werden. Einige Richtlinienvorschläge gehen jedoch zu Lasten der Steuerzahler, deshalb haben sich zahlreiche Fachverbände – u. a. der BdSt – beim Bundesfinanzministerium für Nachbesserungen eingesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob das Ministerium die Vorschläge aufgreift. Es ist geplant, dass sich die Bundesregierung Ende März mit den Richtlinien befasst und der Bundesrat im Mai das Thema auf die Tagesordnung setzt.