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Werden Sie aktiv, am besten gemeinsam mit anderen, um Einfluss auf die Grundsteuer in Ihrer Stadt zu nehmen.
© Edhar / fotolia

Aktiv werden gegen zu hohe Grundsteuerbelastung

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 05.12.2025, Bärbel Hildebrand

Sie wollen gegen die hohe Grundsteuerbelastung aktiv werden? So geht’s:

Eines vorweg: Juristisch gegen die Grundsteuer vorzugehen, hat keine Aussicht auf Erfolg. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler dringend davon ab. Was Steuerzahler tun können, ist beim Finanzamt Widerspruch gegen ihren individuellen Grundsteuerbescheid einzulegen, wenn er Fehler enthält (z. B. beim Grundsteuerwert oder beim Messbetrag). Der kommunale Hebesatz, mit dem in Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre Grundsteuer berechnet wird, ist eine politische Entscheidung der Ratsmitglieder. Dagegen können Sie ausschließlich über die kommunalen Beteiligungsrechte vorgehen, die Ihnen die Gemeindeordnung (GO) NRW ermöglicht. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten das sind.

Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW)

§ 24 der Gemeindeordnung NRW gibt allen Einwohnern das Recht, Anregungen oder Beschwerden an Rat und Verwaltung zu richten. Dieses Instrument eignet sich am besten, um eine geplante oder beschlossene Grundsteuererhöhung kritisch zu adressieren.

Was bedeutet das?

  • Jede Person kann schriftlich eine Einwendung einreichen.
  • Der Rat oder ein Ausschuss muss sich mit dem Anliegen befassen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung der Stadt.

So gehen Sie vor

  • Kurz und nachvollziehbar schildern, warum die Grundsteuererhöhung problematisch ist (z. B. hohe Belastung, unzureichende Sparansätze, Alternativen nicht geprüft).
  • Schreiben richten an: Bürgermeister / Stadtverwaltung
  • Betreff: „Anregung gem. § 24 GO NRW – Grundsteuer-Hebesatz“
  • Name, Anschrift, Datum angeben.

Der BdSt NRW empfiehlt, auch konkrete Fragen zu stellen – etwa zu geplanten Konsolidierungsmaßnahmen oder zur langfristigen Haushaltsstrategie.

Einwohnerantrag (§ 25 GO NRW)

Mit einem Einwohnerantrag können Bürger erreichen, dass der Stadtrat ein Thema verpflichtend auf die Tagesordnung setzen muss.

Wann ist das sinnvoll?

Wenn eine große Zahl von Steuerzahlern gegen eine Erhöhung protestieren möchte oder die Stadt sich nicht ausreichend mit Alternativen beschäftigt hat.

Voraussetzungen

  • Unterstützungsunterschriften von mindestens 3 % der Einwohner (je nach Gemeindegröße).
  • Klar formuliertes Anliegen, etwa: „Der Rat möge beschließen, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht zu erhöhen und stattdessen Einsparpotenziale zu prüfen.“

Wirkung

  • Der Rat muss öffentlich beraten und eine Entscheidung treffen. In seiner Entscheidung ist er frei.
  • Hoher politischer Druck – erfahrungsgemäß reagieren Kommunen auf gut organisierte Einwohneranträge deutlich sensibler.

Bürgerbeteiligung in Sitzungen

Viele Städte bieten zu Beginn von Rats- oder Ausschusssitzungen eine Einwohnerfragestunde an. Die Regelungen dazu variieren von Stadt zu Stadt. Am besten fragen Sie vorher nach, wie Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde vorgehen müssen. Grundsätzlich gilt:

  • Steuerzahler können Fragen zur Grundsteuererhöhung stellen. In aller Regel müssen sie einige Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
  • In manchen Städten / Gemeinden sind während der Sitzung weitere Nachfragen oder kurze Stellungnahmen möglich.
  • Diese Hinweise fließen oft in die Debatte ein, gerade wenn viele Bürger dasselbe Thema ansprechen.

BdSt-Position

Der BdSt NRW setzt sich dafür ein, dass Städte und Gemeinden sparsam wirtschaften und alle Einsparpotenziale prüfen, bevor sie die Steuerzahler über höhere Hebesätze belasten. Transparente Haushalte, solide Planung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld müssen oberste Priorität haben – besonders in Zeiten steigender Wohnkosten.

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