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Abwassergebühr: "Nichtanwendungsgesetz" soll Gerichtsurteil aushebeln

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 17.11.2022

Mit ihrem Gesetzentwurf zu Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung bei den Abwassergebühren versucht die Landesregierung, das Rad zurückzudrehen und die rechtliche Situation vor dem OVG-Urteil vom 17. Mai 2022 wiederherzustellen. So die Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW in der heutigen Landtagsanhörung.

"Die Landesregierung hat ganz offensichtlich kein Interesse daran, die Bürger bei den Abwassergebühren zu entlasten", kritisiert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, anlässlich einer Landtagsanhörung mit Blick auf den Musterprozess, den sein Verband unterstützt hat. "Mit ihrem ,Nichtanwendungsgesetz' will sie die Intention des Gerichts aushebeln und überkommene Kalkulationsmodalitäten zementieren, um das Gebührenaufkommen insgesamt in alter Höhe erhalten. Das ist nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aber gerade nicht mehr statthaft."

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW greift der vorliegende Gesetzentwurf die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts nicht ausreichend auf. Das Gericht hat klare Vorgaben gemacht, wie die Neukalkulation der Abwassergebühren vorgenommen werden soll - wodurch viele Gebührenzahler entlastet würden. "Die Landesregierung versucht, das Rad zurückzudrehen und die Vorgaben des Gerichts auszuhebeln", so Steinheuer. 

Die Kalkulation der Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick, um die es in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW ging, hat über Jahre hinweg zu überhöhten Abwassergebühren geführt. Da zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen ebenso kalkulieren wie Oer-Erkenschwick, sind auch hier die Gebühren zu hoch. Steinheuer: "Die Abwassergebühren sollen laut Oberverwaltungsgericht dazu dienen, den Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen zu sichern - nicht mehr und nicht weniger. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Landesregierung  aber nicht ab. Er sorgt lediglich dafür, dass das Gebührenaufkommen insgesamt gleich hoch bleibt. Das geht auf Kosten der Gebührenzahler und ist nicht akzeptabel."

Die Stellungnahme des BdSt NRW zur Anhörung finden Sie hier.

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