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Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 23.11.2009

Mit Urteil vom 26. Juni 2007 hat der BFH entschieden, dass der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, soweit die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist. Für die Betroffenen ergebenden sich hieraus erhebliche steuerlichen Auswirkungen.
Der BdSt, sowie der Bankenverband, der Verband geschlossene Fonds, der Leasingverband und der Steuerberaterverband erachten es aus Vertrauensschutzgründen für geboten, von einer rückwirkenden Anwendung, wie in der Verwaltungsanweisung bestimmt ist, abzusehen. Altfälle, bei denen die Anschaffung der Anteile an geschlossenen Leasingfonds vor der Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 1. April 2009 erfolgte, sollten nicht von der neuen Verwaltungsauffassung erfasst werden.

Das BMF sieht den Vertrauensschutz nicht als verletzt an und lehnt die Ausklammerung der Altfälle ab.

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