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50 Jahre Mehrwertsteuer

Presseinformation / Steuerrecht 29.12.2017

Dem Jubiläum sollten Reformen folgen!

Die Mehrwertsteuer – im Fachjargon Umsatzsteuer genannt – hat 50. Geburtstag. Am 1. Januar 1968 eingeführt, kennt sie heute jeder Verbraucher, denn bei nahezu jedem Einkauf wird sie fällig. Rund 217 Milliarden Euro nimmt der Staat aktuell ein. Das ist Platz 1 unter allen Steuerarten! Weniger beliebt als beim Fiskus ist der „Goldesel“ bei den Steuerzahlern, denn regulärer und ermäßigter Steuersatz sowie zahlreiche Steuerbefreiungen machen das System kompliziert. Um beim Esel zu bleiben: Wer versteht schon, dass für einen normalen Esel 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden, bei einem Maulesel jedoch nur 7 Prozent, dass der Weihnachtsbaum – je nachdem wo und welchen Baum man kauft – sechs verschiedene Steuersätze hat?

Deshalb sollte der Geburtstag Anlass sein, der guten alten Mehrwertsteuer ein Lifting zu verpassen. Vorschläge gibt es genug, bisher fehlt der Politik allein der Mut, eine Reform umzusetzen. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollte das System überschaubarer werden und insbesondere lebensnotwendige Güter ermäßigt besteuert werden. So sollten nicht nur Lebensmittel, sondern auch Arzneien und Energie dem geringeren Steuersatz unterliegen. Bei den beiden letzteren Produktgruppen ist dies gegenwärtig nicht der Fall. Auch die zunehmende Digitalisierung – beispielsweise Onlinedienstleistungen – stellen das System vor Herausforderungen, die gelöst werden müssen. 

Hintergrund: Die Einführung der Umsatzsteuer war seinerzeit eine wichtige Neuerung für Unternehmen, denn für die meisten Unternehmer ist die Steuer seitdem ein durchlaufender Posten. Bisher gab es sieben Erhöhungen, wodurch der Regelsatz in den vergangenen fünf Jahrzehnten von 10 auf 19 Prozent gestiegen ist. Die letzte Erhöhung gab es 2007, dabei sprang der Regelsatz erstmals um drei Prozentpunkte, von 16 auf 19 Prozent, statt wie bei den vorherigen Erhöhungen nur um einen Prozentpunkt. Der ermäßigte Satz beträgt seit dem Jahr 1983 glatte 7 Prozent.

Überblick: Entwicklung der Mehrwertsteuersätze

  allgemeiner Steuersatz in Prozent ermäßigter Steuersatz in Prozent
bis 30.06.1968 10 5
ab 01.07.1968 11 5,5
ab 01.01.1978 12 6
ab 01.07.1979 13 6,5
ab 01.07.1983 14 7
ab 01.01.1993 15 7
ab 01.04.1998 16 7
ab 01.01.2007 19 7
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