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Steuer-Tipps von BdSt NRW-Geschäftsführer Hans-Ulrich Liebern.
© Katrin Ernst/SoraAi

2#Liebern-Steuer-Tipp: Doppelbesteuerung der Renten

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 22.05.2025, Hans-Ulrich Liebern

Viele Rentner in Deutschland kennen den Begriff „Doppelbesteuerung“: Gemeint ist, dass Teile der Rente möglicherweise zweimal besteuert werden – zuerst beim Einzahlen und später beim Auszahlen. Lange Zeit enthielten Steuerbescheide dazu einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk, damit Rentner keinen Einspruch einlegen mussten, solange Gerichtsverfahren liefen. Doch damit ist jetzt Schluss. BdSt-Steuer-Koryphäe Hans-Ulrich Liebern erklärt in der Reihe "LiebernSteuerTipp", was jetzt zu tun ist:

Finanzamt streicht Vorläufigkeitsvermerk – was heißt das für Sie?

Das Bundesfinanzministerium hat am 10. März 2025 offiziell erklärt: Der Vorläufigkeitsvermerk zur Renten-Doppelbesteuerung entfällt ab sofort. Das bedeutet: Neue Steuerbescheide enthalten diesen Hinweis nicht mehr automatisch.

Der BdSt NRW empfiehlt:

Wichtig: Beim Bundesfinanzhof sind aktuell noch zwei Verfahren zum Thema anhängig (Az. X R 9/24 und X R 18/23). Solange diese nicht entschieden sind, empfiehlt der Bund der Steuerzahler NRW:

  • Einspruch gegen neue Steuerbescheide einlegen, wenn Sie betroffen sein könnten.

  • Gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Das gilt auch, wenn ein neuer Bescheid eine Änderung darstellt, aber der alte Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr übernommen wurde.

Was gilt für ältere Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk?

Rentner, die in der Vergangenheit einen Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk bekommen haben, müssen jetzt selbst aktiv werden, wenn sie ihr Verfahren abschließen möchten. Denn:

  • Das Finanzamt erklärt ältere Bescheide nicht automatisch für endgültig.

  • Nur auf Antrag des Steuerzahlers kann der Bescheid für endgültig erklärt werden.

  • Gegen diese endgültige Festsetzung kann dann Einspruch und ggf. Klage eingelegt werden.

Achtung Frist: Ablaufhemmung endet 2027

Für alle, die jetzt nicht aktiv werden möchten, ist eine wichtige Frist zu beachten: Die sogenannte Ablaufhemmung läuft bis zum 10. März 2027. Danach müssen die Finanzämter keine Änderungsanträge zu früheren Steuerbescheiden mehr prüfen – selbst wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.

Fazit:

Rentner sollten jetzt genau hinschauen:

  • Neue Bescheide prüfen

  • Bei Unsicherheit Einspruch einlegen

  • Ältere Bescheide bei Bedarf aktiv zur endgültigen Feststellung bringen

  • Fristen nicht verpassen!

BdSt-Mitglieder, die Unterstützung brauchen oder wissen wollen, ob ihr Steuerbescheid betroffen ist, können gerne auf die Steuerexperten des BdSt NRW zukommen.

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