Steuerermäßigung für Haussanierung: Ohne diese Bescheinigung geht nichts mehr!
"Schnelles Handeln ist gefragt!"
20 Jahre EEG: Stromverbraucher jetzt entlasten!
BdSt fordert, die Stromsteuer auf den Mindestbetrag der EU zu senken
Heute vor genau 20 Jahren trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft – am 1. April 2000. Seitdem werden Ökostromanlagen zum Teil kräftig subventioniert. Was zunächst noch eine vergleichsweise geringe Belastung darstellte, ist heute die größte Subvention der Bundesrepublik.
Im Einzelnen: Allein im Jahr 2020 werden die Anlagen der Erneuerbaren Energien voraussichtlich mit rund 24 Milliarden Euro subventioniert. Die Förderung zahlen die Stromkunden durch eine Umlage auf den Strompreis. Was ursprünglich nicht mehr als eine Kugel Eis im Monat kosten sollte, belastet die Haushalte heute deutlich: So zahlt ein Haushalt mit einem typischen Verbrauch von 3.500 kWh heute fast 240 Euro pro Jahr allein für die EEG-Umlage. Da auf diese Umlage auch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird, reden wir hier von einer Belastung in Höhe von rund 280 Euro pro Jahr.
Da mit dem EEG langfristige Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Betreibern der Ökostrom-Umlage eingegangen wurden, wird das EEG die Verbraucher noch lange belasten. Dennoch: Eine schnelle Entlastung der Stromverbraucher ist nötig, schließlich sind die deutschen Strompreise für Haushaltskunden die höchsten in der ganzen Europäischen Union! Zudem besteht mehr als die Hälfte des Strompreises aus politisch beschlossenen Abgaben – neben der EEG-Umlage und weiteren Umlagen zur Finanzierung der Energiewende u. a. aus der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer. Klar ist: Der Staat verdient an den hohen Preisen kräftig mit.
Das fordert der BdSt
Um die Verbraucher zu entlasten, muss die Stromsteuer auf den von der EU vorgegebenen Mindestbetrag gesenkt werden. Dadurch könnte ein typischer Haushalt um rund 80 Euro pro Jahr entlastet werden. Dies könnte der Bund ohne Zustimmung der Länder zügig umsetzen.