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© pathdoc

15 Euro Verwaltungsgebühr für Widerspruchsbescheid

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 10.07.2024, Schledorn/Ernst

Die Gemeinde Simmerath ist da auf eine schräge Idee gekommen: Unter Verweis auf die Verwaltungsgebührensatzung sollte für die Überprüfung und Fertigung von Widerspruchsbescheiden eine Verwaltungsgebühr von jeweils 15 Euro von Grundstückseigentümern erhoben werden. Der Haken dabei: Für diese Amtshandlung dürfen laut Kommunalabgabengesetz NRW gar keine Verwaltungsgebühren erhoben werden.

Grundabgabenbescheide

In der Regel Anfang des Jahres werden in NRW die Grundabgabenbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt. In diesen Bescheiden werden die Betroffenen unter anderem aufgefordert, Abwassergebühren für Schmutzwasser und Regenwasser zu entrichten. Am Ende dieser Bescheide steht meist eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser Rechtsbehelfsbelehrung steht wie und bei wem Widerspruch eingelegt werden kann, wenn man glaubt, dass etwa die Abwassergebühren falsch berechnet wurden.

Widerspruchsbescheid

Wenn in einem solchen Fall Widerspruch eingelegt wird, „liegt der Ball im Feld“ der Gemeinde. Das heißt , die Gemeinde muss den Grundabgabenbescheid bezüglich der Abwassergebühren nochmal überprüfen. Am Ende der Prüfung fertigt die Gemeinde einen Widerspruchsbescheid. In diesem Widerspruchsbescheid wird entweder der vom Grundstückseigentümer beklagte Missstand abgestellt – eher selten – oder aber der Grundabgabenbescheid wird bezüglich der Abwassergebühren bestätigt.

15 Euro Verwaltungsgebühr

Die Gemeinde Simmerath ist auf die Idee gekommen – unter Verweis auf die vom Gemeinderat beschlossene kommunale Verwaltungsgebührensatzung – für die Überprüfung und Fertigung des Widerspruchsbescheides eine Verwaltungsgebühr von 15 Euro vom Grundstückseigentümer zu erheben. Der Haken dabei: Für diese Amtshandlung dürfen gemäß § 5 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz NRW gar keine Verwaltungsgebühren erhoben werden.

BdSt NRW lieferte Infos

Nachdem ein gut informiertes Mitglied des Bundes der Steuerzahler NRW die Gemeinde auf diesen Sachverhalt hingewiesen hatte, hat die Gemeinde ihre fehlerhaften Verwaltungsgebührenbescheide aufgehoben. Das Beispiel zeigt zum wiederholten Male: Wer Mitglied im Bund der Steuerzahler ist, ist schneller und besser in Abgabenfragen informiert und kann deshalb auf Augenhöhe rechtsicher mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren. Jetzt Mitglied werden.

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