Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Unternehmensbesteuerung

Anschluss nicht verpassen - Mittelstand entlasten!

Sie sind hier:  Startseite  Aktion & Position  Steuerpolitik  Unternehmensbesteuerung

Der internationale Steuerwettbewerb wird immer schärfer. Die USA und viele europäische Staaten haben bereits Steuersenkungen beschlossen. Doch was macht die Bundesregierung?

Sie verweigert Freiberuflern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden die überfällige Entlastung. Der Bund der Steuerzahler hält dagegen und sagt: Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands darf nicht verspielt werden! Wir setzen uns dafür ein, dass kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet werden. Denn die Wirtschaft und der Job-Motor bleiben nur intakt, wenn die Politik endlich Reformen anpackt. Unsere Forderung lautet: Stärkt den Mittelstand, damit Deutschland weiter auf Erfolgskurs bleibt!

Gut 80 Prozent der Unternehmen sind Personengesellschaften, also Einzelunternehmer, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Für sie gilt das Einkommensteuergesetz. Deshalb ist für diese Unternehmer der Einkommensteuertarif – also die Steuersätze – so wichtig. In den vergangenen Jahren wurde der Tarif nicht gründlich genug an die Preis- und Einkommensentwicklung angepasst, deshalb greift der Spitzensteuersatz heute oft schon bei Facharbeitern.

Nur ein fairer Steuertarif entlastet Unternehmer

Der BdSt schlägt vor, dass der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem höheren zu versteuerndem Einkommen (zvE) greift. Aktuell gilt der Spitzensteuersatz bereits bei einem zvE von knapp 58.000 Euro. Auch niedrigere und mittlere Einkommen profitieren, denn auch sie werden bei einer Tarifreform entlastet. 

Gewerbesteuer entschärfen

Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Gewerbesteuer in einem modernen Steuersystem nichts zu suchen hat. Viele Kommunen mussten wegen der Krise erhebliche Einnahmeausfälle verzeichnen, weil bei vielen Unternehmen die Ertragslage schlecht war und dementsprechend weniger Gewerbesteuer gezahlt wurde. Der Bund musste den Kommunen mit einigen Milliarden aushelfen. Deshalb fordert der BdSt, die Gewerbesteuer zu streichen und die Gemeinden stattdessen stärker an den Gemeinschaftssteuern zu beteiligen. Damit wird Bürokratie abgebaut, weil eine aufwendige Steuer entfällt. Sollte die Politik an der Gewerbesteuer festhalten, müssen zumindest dringend die sogenannten Hinzurechnungsvorschriften überarbeitet werden. Danach müssen beispielsweise Zinsen, Mieten oder Pachten beim Gewerbeertrag aufgeschlagen werden, was oft die Gewerbesteuer erhöht. Diese Hinzurechnungsregeln wurden 2008 eingeführt. Seitdem streiten sich Unternehmer und Finanzämter, was konkret unter die Regeln fällt, denn die Finanzverwaltung legt das Hinzurechnungsrecht weit aus. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern und dafür sorgen, dass Gewerbetreibende nicht übermäßig belastet werden.

Bürokratie abbauen

Unternehmer wollen sich in erster Linie um ihr Geschäft kümmern und nicht um Verwaltungskram. Durch Melde-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten etwa zur Künstlersozialkasse, wegen des Mindestlohns oder im Steuerrecht geht jedoch viel Arbeitszeit verloren. Deshalb pocht der BdSt darauf, dass Bürokratie abgebaut und keine neue geschaffen wird!

Keine Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen

International agierende Großkonzerne picken sich häufig das Land mit dem günstigsten Steuerrecht heraus. Viele deutsche Unternehmen haben dann das Nachsehen, weil ihnen solche Gestaltungsmöglichkeiten fehlen. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müssen sich die Staaten untereinander besser vernetzen. Das Verstecken von Geld in Steueroasen darf es nicht geben!

Unternehmensbesteuerung

Faire Besteuerung

Der Einkommensteuertarif muss überarbeitet werden. Der Spitzensteuersatz darf nicht bereits bei Durchschnittseinkommen greifen.

Überarbeiten

Die Gewerbesteuer muss überarbeitet werden. Insbesondere die Hinzurechnungsvorschriften bedürfen einer dringenden Überprüfung.

Abbau beschleunigen

Unternehmer dürfen nicht durch übermäßige Bürokratie belastet werden.

Anschluss nicht verpassen

Deutsche Unternehmen dürfen international nicht das Nachsehen haben. Das Steuerrecht darf kein Wettbewerbsnachteil sein.

Unternehmensbesteuerung

Tarifreform
Gewerbesteuer
Bürokratie
International

Faire Besteuerung

Der Einkommensteuertarif muss überarbeitet werden. Der Spitzensteuersatz darf nicht bereits bei Durchschnittseinkommen greifen.

Überarbeiten

Die Gewerbesteuer muss überarbeitet werden. Insbesondere die Hinzurechnungsvorschriften bedürfen einer dringenden Überprüfung.

Abbau beschleunigen

Unternehmer dürfen nicht durch übermäßige Bürokratie belastet werden.

Anschluss nicht verpassen

Deutsche Unternehmen dürfen international nicht das Nachsehen haben. Das Steuerrecht darf kein Wettbewerbsnachteil sein.