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Sozialabgaben

Sozialkassen stabilisieren, Bürokratie abbauen

Die Corona-Krise hinterlässt tiefe Spuren in den öffentlichen Kassen. Die Politik muss zügig viele Fragen klären, wie die großen Herausforderungen im Steuerrecht und im Bundeshaushalt gelöst werden sollen. Doch nicht nur die Löcher im Bundesetat sind gewaltig, sondern auch die bei den gesetzlichen Sozialversicherungen. Ebenso besteht Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau.

Die Sozialversicherungen haben 2020 ein Rekorddefizit von 28 Mrd. Euro eingefahren. Der Bund hilft wo er kann und stützt die Sozialkassen mit Steuerzuschüssen in Milliardenhöhe – derzeit finanziert über neue Schulden. Doch das kann keine Dauerlösung sein, die Sozialversicherungen müssen wieder weitgehend auf eigenen Beinen stehen können, ohne am Dauertropf des Bundes zu hängen. Zugleich dürfen die Sozialversicherungsbeiträge auch nicht über 40 Prozent steigen. Ansonsten drohen noch höhere Lasten für Bürger und Betriebe. Doch gerade die Wirtschaft muss den Aufschwung nach der Krise sicherstellen und Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Denn boomt der Arbeitsmarkt, wird auch die Sanierung der Sozialkassen einfacher.

Bürgerversicherungen sind nicht die Lösung

Der BdSt hat daher klare Prämissen herausgearbeitet, wie die Finanzlage der Sozialkassen verbessert werden kann, ohne den Bundeshaushalt mit steigenden Steuerzuschüssen zu überfrachten. Die Reform-Optionen müssen ausgewogen sein, denn sowohl die Interessen des Bundeshaushalts und der Steuerzahler als auch die der Sozialversicherungen und Beitragszahler müssen in Einklang stehen. Deshalb hält der BdSt die bloße Ausweitung der Versichertenkreise als vermeintliche Lösung der strukturellen Finanzprobleme der Sozialkassen durch höhere Beitragseinnahmen für den falschen Weg, da allzu gern übersehen wird, dass durch sogenannte Bürgerversicherungen neue Leistungsansprüche entstehen, die den gewünschten Stabilisierungseffekt weitgehend aufheben – entweder unmittelbar oder zeitverzögert. Im Gegenteil: So muss beispielsweise das bewährte Zwei-Säulen-System von gesetzlichen und privaten Krankenkassen gewahrt bleiben und der Wettbewerb sowohl zwischen den Systemen als auch innerhalb des gesetzlichen Krankenkassensystems gestärkt werden. Die damit verbundenen Effizienzpotenziale und Kosten-Einsparungen sind auf lange Sicht zielführender als Experimente mit unklarem Ausgang.

Sozialpolitik mit Leitplanken

Sodann hält der BdSt folgende Leitplanken für nötig: Als Überlastungsschutz für die Versicherten muss die maximale Beitragslast bei 40 Prozent gedeckelt werden. Flankiert durch klare gesetzliche Reglungen für eine transparente und vollständige Ausfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund und eine ebenso gesetzlich definierte Zweckbindung und Begrenzung von Rücklagen in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen erhalten Kassen und Bundeshaushalt eine verbesserte Planungssicherheit. Bei beiden Punkten besteht deutlicher Handlungsbedarf. Auf der anderen Seite müssen die steuerfinanzierten Sozialleistungen aus dem Bundeshaushalt nach Abklingen der Krise auf 50 Prozent begrenzt werden. Dies ist wichtig, um nicht immer mehr Steuergeld einseitig in den Konsum zu stecken, sondern auch, um ausreichend Haushaltsmittel für wachstumsfördernde Steuerreformen und Staatsinvestitionen mobilisieren zu können. Unabhängige Experten-Kommissionen können helfen, diese großen Herausforderungen zu meistern, indem sie ohne Scheuklappen und politische Bremsen lösungsorientierte Empfehlungen erarbeiten.

Kleine Betriebe stärker unterstützen

Neben den „großen Brocken“ sind aber auch eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen in der Sozialpolitik und im Sozialrecht nötig, um corona-gebeutelten Selbstständigen und Unternehmen rasch wieder auf die Beine zu helfen. So fordert der BdSt bei einer künftigen Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine maximale Wahlfreiheit bei der Form der Absicherung. Kommt diese Pflicht, müssen zudem großzügige Karenzzeiten in der Gründungsphase und ein Bestandsschutz für etablierte Selbstständige gelten. Insgesamt muss die Sozialrechtsbürokratie merklich reduziert werden. Zuvorderst gehören hierzu die Harmonisierung der Fälligkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuerabführungen sowie von sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Vorschriften. Damit wäre ein großer Schritt zur Entbürokratisierung getan, der durch eine zügige Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen unterstützt werden muss. Schnell und online muss es beispielhaft möglich sein, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise zentral bei einer einzigen Stelle einzureichen. Insgesamt muss die Politik das Thema Bürokratieabbau noch stärker ins Blickfeld rücken – Deutschland muss den Weg in die Selbstständigkeit honorieren und nicht blockieren.