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Vereinfachte Veranlagung von Rentnern und Pensionären: Erklärungsvordruck jetzt am Computer ausfüllbar

24.11.2022

Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt habe großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden, teilt das BMF mit. Es werde daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt. Auf Hinweis vieler Nutzer sei der Vordruck nun ab dem Veranlagungszeitraum 2022 so gestaltet, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck könne dann ausgedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden.

Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich laut BMF gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehörten zum Beispiel die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte und/oder Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Papiervordruck könnten dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit seien alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie zum Beispiel aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, müssten die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Die "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" werde in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 22.11.2022

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