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Bielefelder Weihnachtsmarkt: Wird auch weiterhin von städtischer GmbH ausgerichtet
Der Bielefelder Weihnachtsmarkt wird bereits seit Jahren voneiner städtischen Tochtergesellschaft, der Bielefeld Marketing GmbH, privatorganisiert. Dabei bleibt es auch dieses Jahr. Eine Konkurrentin konnte sichnicht durchsetzen.
Sowohl die Bielefeld Marketing GmbH als auch die neueBewerberin möchten den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2025 bis 2029 in derBielefelder Innenstadt veranstalten. Dabei planten beide für den aus früherenJahren genutzten Veranstaltungsbereich, der auch den Altstädter Kirchplatzeinschließt. Den Nachweis, über diese Fläche verfügen zu können, erbrachteallein die Bielefeld Marketing GmbH.
Laut OVG durfte die Stadt daher die Festsetzung des Markteszugunsten der anderen Bewerberin ablehnen. Denn beim Altstädter Kirchplatzhandele es sich um eine nicht-städtische Fläche. Die Konkurrentin habe nichtnachgewiesen, dass sie über diese verfügen darf. Der Antrag, mit dem sie sichbeworben habe, sei daher nicht festsetzungsfähig.
Über die nicht-städtischen Flächen, auf denen derWeihnachtsmarkt auch stattfinden soll, könne zwar auch die Stadt nichtverfügen. Für deren Nutzungsmöglichkeit habe die Bielefeld Marketing GmbH aber selbstgesorgt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2025,4 B 1206/25, unanfechtbar