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Grundsteuererklärung

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 22.05.2023, Alexander Kraus

Finanzämter werden von Einspruchslawine überrollt

Für die rund 850.000 Einheiten waren bis Mitte April 2023 in Berlin 761.003 Grundsteuerwerterklärungen abgeben worden, davon 53.435 in Papierform. Das teilte die Senatsverwaltung auf Anfrage der Linksfraktion dem Berliner Abgeordnetenhaus mit.

Auf die bis dahin ergangenen 302.675 Grundsteuerwertbescheide wurden demnach bis dahin 44.671 Einsprüche eingelegt, von denen sich noch 40.127 in Bearbeitung befinden. Dem Rest wurde entweder abgeholfen, sie wurden zurückgenommen oder es erging eine Einspruchsentscheidung.

Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg waren zu dem Zeitpunkt noch acht Klagen gegen Grundsteuerwertbescheide anhängig, bei denen die Verfassungsmäßigkeit der Bewertung des Grundvermögens im Ertragswertverfahren angezweifelt wird. Im Einzelnen geht es um das Anpassungsverbot bei den Werten für den Grund und Boden, die Typisierung des Mietwertansatzes, die fehlende Nachweismöglichkeit eines abweichenden Verkehrswertes oder die noch unbekannte Auswirkung der Grundlagenbescheide auf die spätere Steuerlast.

Klargestellt wurde auch, dass die zwischenzeitlich gegenüber dem Stichtag 1. Januar 2022 vielfach gesunkenen Bodenrichtwerte bis zur nächsten Hauptfeststellung zum 1. Januar 2029 nicht berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung einer weitgehend automatisierten Hauptfeststellung seien aber noch umfangreiche Arbeiten, insbesondere im Automationsbereich zu leisten. Mit einem Abschluss dieser Arbeiten vor dem 1. Januar 2029 ist nicht zu rechnen.

Der Bund der Steuerzahler hält die neue Grundsteuer für verfassungswidrig und führt entsprechende Musterverfahren. Mustereinspruche gegen den Grundsteuerwertbescheid stehen auf steuerzahler.de/grundsteuer zum Download bereit.

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