Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Mietrecht - Vögel dürfen von...

Rechtstipp: Mietrecht - Vögel dürfen von Mietern nicht angefüttert werden

01.03.2024

Ein Mieter hat nicht das Recht, auf seinem Balkon ein Vogelhäuschen aufzustellen und die Vögel zu füttern. Dadurch drohen erhebliche Verunreinigungen der darunter liegenden Balkone und Markisen mit Futterresten und Vogelkot. Hat der Vermieter den Mieter mehrmals erfolglos aufgefordert, das Füttern zu unterlassen, so kann er den Mieter auf Unterlassung verklagen. Zwar könne nicht vollständig verhindert werden, dass sich grundsätzlich Vögel auf Balkonbrüstungen und Fensterbrettern setzen. In dem Füttern der Vögel liege aber eine erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung. Und das stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 3812/21)

Mit Freunden teilen