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Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss: WPK stellt Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen infrage

07.12.2023

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat mit Schreiben vom 06.12.2023 gegenüber dem Vermittlungsausschuss zu dem vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz Stellung genommen. Sie hält die Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen für "höchst fraglich".

Bereits zum Referentenentwurf und zum Regierungsentwurf hat sie die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kritisiert: Erste Zahlen der Bundesregierung belegten, dass Kosten und Nutzen nicht einmal bei der bereits eingeführten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Am 17.11.2023 habe der Bundestag das Gesetz mitsamt einer solchen Meldepflicht verabschiedet. Der Bundesrat habe am 24.11.2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge allenfalls punktuell übernommen wurden. Daher habe er den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich nun mit den Gesetzesinhalten befassen muss. Die WPK hat dies zum Anlass genommen, ihre Kritik erneut vorzutragen, insbesondere bezüglich der Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.

Unverändert fordere sie zudem, eine etwaige Meldepflicht möglichst eng zu definieren. Beispielsweise sollten nicht alle Konzernunternehmen, also auch kleine und Kleinstgesellschaften, einer Mitteilungspflicht unterworfen werden. Dies sehe das vom Bundestag beschlossene Gesetz jedoch weiterhin vor.

Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 06.12.2023

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