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Sachentnahmen: Höhere Pauschbeträge im Jahr 2026

13.03.2026

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuenPauschbeträge für Sachentnahmen im Rahmen des Eigenverbrauchs für das Jahr 2026veröffentlicht. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt,gelten diese Werte seit 01.01.2026 und basieren auf aktuellen Daten desStatistischen Bundesamtes zum privaten Konsum und berücksichtigen dieUmsatzsteuersenkung.

Für die meisten Betriebe gebe es eine moderate Erhöhung zurAnpassung an gestiegene Lebenshaltungs- und Einkaufskosten. Die neuen Wertebieten laut BdSt Bäckern, Metzgern und Gastronomen Planungssicherheit für dasaktuelle Steuerjahr. Unter anderem steige der Jahres-Pauschbetrag fürBäckereien auf 1.885 Euro (2025: 1.842 Euro). Für Metzgereien liege der neueWert bei 2.054 Euro (2025: 2.008 Euro). Für Gastronomiebetriebe, die sowohlwarme als auch kalte Speisen anbieten, werde die höchste Pauschale festgesetzt.Diese betrage 4.001 Euro pro Jahr und Inhaber.

Durch die Pauschbeträge könnten Warenentnahmen monatlichpauschal verbucht werden, statt einer aufwendigen Aufzeichnung vonEinzelentnahmen. Diese Regelung dient laut BdSt der Vereinfachung und lässtdaher keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse(zum Beispiel individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten) zu. WerdenBetriebe nachweislich aufgrund einer landesrechtlichen Verordnung, einerkommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständiggeschlossen, könne in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträgeerfolgen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 13.03.2026

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