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Krankschreibung: Ab sofort per Telefon möglich

08.12.2023

Für eine Krankschreibung ist ab sofort kein Arztbesuch mehr nötig. Die Anamnese ist – zumindest bei leichten Erkrankungen – telefonisch möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden. Der Beschluss ist bereits in Kraft, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilt.

Ob eine Erkrankung leicht ist, entscheiden laut BMG die behandelnden Ärzte. In deren Ermessen liege es auch, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.

Eine telefonische Krankschreibung sei nur möglich, wenn der Patient in der Praxis bekannt ist. Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könne telefonisch höchstens für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.

Bundesgesundheitsministerium, PM vom 07.12.2023

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