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Kinderbonus: Eltern mit geringem und durchschnittlichem Einkommen profitieren

01.07.2020

Alle Eltern, die im Jahr 2020 mindestens für einen Monat Kindergeld beziehen, erhalten als Kinderbonus einmalig 300 Euro pro Kind extra. Das zusätzliche Kindergeld werde im Normalfall automatisch in zwei Raten von 150 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 mit dem regulären Kindergeld ausbezahlt, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Speziell tun müssten Eltern nichts dafür.
Vor allem Eltern mit keinem oder einem geringen Einkommen können sich laut Lohnsteuerhilfe freuen. Der Kinderbonus werde nicht auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss und auch nicht auf den Kinderzuschlag angerechnet. Da Besserverdienern ohnehin ein größerer Steuervorteil zugutekomme, fördere der Kinderbonus tatsächlich Eltern mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen.
Besserverdienende Eltern ab einem Jahresbruttoeinkommen von circa 85.000 Euro (Alleinerziehende in etwa die Hälfte) bekämen den Kinderbonus zwar auch ausbezahlt, so die Lohnsteuerhilfe. Jedoch werde er im Rahmen der Einkommensteuer wieder vollständig verrechnet, indem er von der Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag abgezogen wird. In diesen Fällen bringe der Kinderfreibetrag für das Jahr 2020 in Höhe von 7.812 Euro pro Kind dennoch eine größere Entlastung als das Kindergeld, weil die dadurch verminderte Steuer noch über dem Kindergeld und dem Kinderbonus liege.
Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 30.06.2020

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