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Kassengesetz: Bundesfinanzministerium veröffentlich FAQ-Katalog

07.12.2023

Das Kassengesetz soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Die Belegausgabepflicht soll die Transparenz stärken und Steuerbetrug vermindern.

Die Pflicht zur Ausgabe von Belegen nach dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" gilt seit 01.01.2020. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Dies muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf seinen Seiten (www.bundesfinanzministerium.de) einen Katalog mit Fragen und Antworten zum Kassengesetz (FAQ-Katalog) veröffentlicht. Dabei wird zunächst auf allgemeine Fragen eingegangen (etwa, warum es die Belegpflicht gibt oder welche Angaben der Pflichtbeleg enthalten muss). Ein weiterer FAQ-Katalog gibt eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a Abgabenordnung und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV). Allerdings betont das BMF diesbezüglich, dass hiervon keine Rechtsbindung ausgeht. Die Entscheidung im Einzelfall bleibe dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Bundesfinanzministerium, PM vom 05.12.2023

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