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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wie man sie richtig absetzt

10.05.2024

Um haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen zu können, muss die Dienstleistung in der Regel im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin. Er nimmt Bezug auf ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 15.012.2023 (12 K 1090/21 E).

Ein zusammenveranlagtes Ehepaar wollte die Kosten eines Wäscheservices steuerlich absetzen. Dabei wird die Wäsche von den Kunden in einem vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Kleidersack an einem Servicepoint abgegeben. Der Wäscheservice holt sie dort mehrmals wöchentlich ab, lässt sie in Reinigungsbetrieben waschen sowie bügeln und bringt sie mehrmals wöchentlich zur Abholung zurück in die Servicepoints. Die dafür entstandenen Kosten haben die Steuerzahler als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben.

Den externen Waschservice erkannten Finanzamt und FG Münster laut BdSt nicht als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung an, da die Reinigung und das Bügeln in einem entfernten Gewerbebetrieb erledigt wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssten die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen beziehungsweise damit im Zusammenhang stehen. Auch die Kosten für das Personal einer Geburtstagsfeier hätten die Steuerzahler nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können, da die Feier außerhalb des Haushalts in gemieteten Räumen stattgefunden habe.

Anders ist es laut BdSt, wenn eine Feier zu Hause stattfindet und das Personal die Gäste vor Ort bekocht und bewirtet. Die Kosten für einen Caterer, der lediglich das Essen liefert, seien ebenfalls nicht begünstigt, da hier die Speisen meist zuvor in einer gewerblichen Küche zubereitet wurden. Eine Dienstleistung müsse folglich fast immer im Haushalt durchgeführt werden. Eine Ausnahme bilde unter anderem das Besorgen von Lebensmitteln, da das Einkaufen eine enge Nähe zum Haushalt aufweist.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 10.05.2024

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