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Grundsteuer B: Erhöhung nur als letztes Mittel

12.03.2026

Die Gemeinde Inden in Nordrhein-Westfalen will dieGrundsteuer B auf 1.400 Prozentpunkte erhöhen – wohl zur Konsolidierung ihresHaushalts. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) sieht dasmit Sorge: Die Wohnkosten dürften nicht weiter steigen.

"Die Verträglichkeit der Abgaben für Bürger undörtliche Wirtschaft muss ein zentraler Maßstab kommunaler Finanzpolitik bleiben",erklärt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Daher bittet er dieGemeinde, die geplante Erhöhung der Grundsteuer B nochmal zu überdenken.

Der BdSt NRW wisse um die schwierige finanzielle Lage vielerKommunen. Inden stehe zusätzlich vor den Herausforderungen des seit Jahrenbekannten Strukturwandels. Deshalb setze sich der Verband bei der Landespolitikdafür ein, dass die Kommunen eine bessere Finanzausstattung erhalten.Gleichzeitig aber sehe er die Städte und Gemeinden selbst in der Verantwortung,ihre Haushalte nachhaltig zu konsolidieren.

Nach Auffassung des BdSt NRW sollten Kommunen beinotwendigen Sparmaßnahmen frühzeitig die Bürger einbeziehen.Beteiligungsformate oder so genannte Bürgerhaushalte könnten dazu beitragen,Einsparpotenziale zu finden und Entscheidungen transparenter zu machen.Offenheit von Politik und Verwaltung können zudem die Akzeptanz für notwendigeKonsolidierungsmaßnahmen erhöhen. "Eine nachhaltigeHaushaltskonsolidierung gelingt nur, wenn Verwaltung, Politik undBürgerschaft gemeinsam an Lösungen arbeiten", so Steinheuer.

Er erinnert daran, dass kommunale Steuern eine wichtigeSignalwirkung haben. "Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten musssorgfältig geprüft werden, ob Steuererhöhungen wirklich unvermeidbar sind."Die Wohnkosten erreichten in Nordrhein-Westfalen ohnehin schon Spitzenwerte.Sie dürften nicht weiter steigen, sonst werde das Wohnen zu einem Luxusgut.«

Daher der Appell des BdSt NRW: Steuererhöhungen dürften nurals letztes Mittel eingesetzt werden. Hebesätze gelte es wieder zu senken,sobald sich die Haushaltslage verbessert.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Meldung vom06.03.2026

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