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Frankreich: Muss eine gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie verstoßende Beschränkung aufheben
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit derÜbermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahrengegen Frankreich einzuleiten, weil das Land die ordnungsgemäßeUmsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 2011/96/EU) in nationales Rechtversäumt hat.
Die Richtlinie sieht vor, dass keine Quellensteuern erhobenwerden, wenn eine Tochtergesellschaft ihre Gewinne an ihre Muttergesellschaftin einem anderen Mitgliedstaat ausschüttet, und dass diese Gewinne auch aufEbene der Muttergesellschaft nicht erneut besteuert werden. Dadurch wirdsichergestellt, dass dieselben Gewinne nur einmal im Mitgliedstaat derTochtergesellschaft besteuert werden und dass europäische Unternehmen nichtdoppelt besteuert werden, wenn sie im Binnenmarkt tätig sind. Dies sei für ihreWettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung, so die Kommission.
Frankreich befreie jedoch nur dann die von einerfranzösischen Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft in einem anderenMitgliedstaat ausgeschütteten Gewinne von der Quellensteuer, wenn sich der "Ortder tatsächlichen Geschäftsleitung" der Muttergesellschaft in einemMitgliedstaat befindet. Nach der Mutter-Tochter-Richtlinie sei eineMuttergesellschaft jedes Unternehmen, das nach den Steuergesetzen desbetreffenden Mitgliedstaats als in diesem Staat steuerlich ansässig gilt.Frankreich sei nicht berechtigt, einseitig eigene Kriterien auf ausländischeMuttergesellschaften anzuwenden, um deren Status anzufechten und ihnen dieSteuervorteile nach der Richtlinie zu verweigern, indem es eine Quellensteuerauf Übertragungen von einer französischen Tochtergesellschaft an ihreMuttergesellschaft in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhebt.
Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben anFrankreich, das nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommissionreagieren muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründenversehene Stellungnahme an das Land zu richten.
Europäische Kommission, PM vom 11.03.2026