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Fahrtkosten: Wann sie sich absetzen lassen
Welche Fahrtkosten lassen sich von der Steuer absetzen? Hierüberklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf.
Wer arbeiten geht, muss in der Regel einige Kilometer zumBetrieb oder ins Büro zurücklegen. Hierfür gibt es die Pendlerpauschale, undzwar unabhängig davon, wie der Weg zur Arbeit zurückgelegt wird. Sie beläuftsich aktuell auf 38 Cent pro Kilometer für die einfache tägliche Strecke zurArbeit.
Azubis und Studierende könnten ihre Fahrtkosten zur Universität,zur Berufsschule oder zum Betrieb absetzen, so die VLH weiter.
Wer nicht einfach nur zur Arbeit fährt, sondern im Auftragder Firma oder im Rahmen der Ausbildung eine Dienstreise macht, werde ebenfallsunterstützt: Für jeden Kilometer könne er 30 Cent absetzen – also nicht nur füreine einfache Strecke, sondern sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt.Das sei die so genannte Kilometerpauschale. Erstatte der Chef einen Teil derFahrtkosten, sei dieser in der Steuererklärung von den eigenen Kostenabzuziehen.
Die Kilometerpauschale werde oft mit der Pendlerpauschaleverwechselt, fährt die VLH fort. Letztere mit 38 Cent pro Kilometer betreffe dentäglichen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte(Arbeitsplatz). Die Kilometerpauschale für Dienstreisen und andere Fahrten liegebei 0,30 Euro pro Kilometer.
Wer auf Umwegen zur Arbeit fährt, müsse wissen: Längere,aber verkehrsgünstigere Wege seien absetzbar. Berufstätige bekämen dasKilometergeld also auch für einen Umweg, wenn er verkehrsgünstiger ist undregelmäßig genutzt wird.
Kosten für eine Teilstrecke, die man mit dem eigenen Auto,Fahrrad oder E-Bike zurücklegt – zum Beispiel zum Bahnhof, von wo aus man mitdem Zug weiterfährt – seien in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzbar, sodie VLH. Fahrtkosten, die man für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittelngeltend machen könne, seien dagegen auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt.
Auch die Ausgaben für eine Bahncard können nach Angaben derVLH unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Aber was gilt während der Probezeit einer Anstellung? LautVLH unterscheidet sich diese nicht von einem regulären Angestelltenverhältnis –zumindest nicht steuerrechtlich. Deshalb könne man nicht die Hin- und dieRückfahrt absetzen, sondern wie beim regulären Angestelltenverhältnis auch nur38 Cent pro Kilometer für eine einfache Strecke.
Arbeitnehmer mit Behinderung erhielten verschiedeneSteuervergünstigungen – auch für ihre Fahrten zur Arbeit. Daneben könntenbeeinträchtigte Arbeitnehmer ab einem bestimmten Behinderungsgrad auch Kostenfür private Fahrten von der Steuer absetzen, zum Beispiel für Fahrten zuBehörden oder zum Einkaufen.
Auch, wer auf das Auto verzichte und stattdessen mit demE-Scooter beziehungsweise Elektroroller zur Arbeit fährt, komme in den Genussder Entfernungspauschale. Das gilt laut VLH auch für das Elektrofahrrad.
Wer seine beruflichen Fahrtkosten mit Elster in dieSteuererklärung eintragen wolle, müsse dafür die Anlage N nutzen. Diese erfassealle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und dazu die Ausgaben – also dieFahrtkosten, die als Werbungskosten gelten.
Aber nicht nur die Fahrtkosten zur Arbeit seien absetzbar:Auch, wer zum Arzt, zur Psychotherapeutin oder zum Heilpraktiker fährt, könne siein der Steuererklärung eintragen – und zwar als Krankheitskosten in die AnlageAußergewöhnliche Belastungen. Das Gleiche gelte für Arztbesuche während derSchwangerschaft. In manchen Fällen zähle selbst die Fahrt zur Kur zu denFahrtkosten, die man absetzen könne.
Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt ließen sich ebenfallsabsetzen, wenn man seine Kinder von einem Babysitter oder den Großelternbetreuen lässt und man selbst die Fahrtkosten trägt.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 16.03.2026