Spät aufgenommene Rechtsanwaltstätigkeit: Langjährige hohe Verluste können für Liebhaberei sprechen
E-Auto-Prämie: Nur für europäische Modelle?
E-Rechnung: Steuerberaterkammer beantwortet Fragen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen FAQ-Katalogzur E-Rechnung veröffentlicht. Dieser gibt Antworten auf grundlegende Fragenzur Einführung sowie zur GoBD-konformen Ablage, Aufbewahrung und Löschung undbietet Orientierung für Eingangs- und Ausgangsprozesse.
Wie die BStBK weiter mitteilt, liegen Schwerpunkte auf derpraktischen Umsetzung in den E-Rechnungs-Eingangsprozessen (Empfang, technischeund inhaltliche Prüfung, Kontierung, Zahlungsanweisung, Beanstandungen vonE-Rechnungen) sowie in den E-Rechnungs-Ausgangsprozessen (inhaltlicheGrundlage, syntaktische Erstellung, Versand, Berichtigungen, Besonderheiten beiBarzahlung, Dauerrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen).
Den FAQ-Katalog zur Einführung der verpflichtendenE-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern zum 01.01.2025 stehtauf den Seiten der BStBK zum Abruf bereit (https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/steuerrecht-und-rechnungslegung/fachinfos/BStBK_FAQ_E-Rechnung_final.pdf).
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 17.03.2026