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DAC6: Testumgebung am 14.05.2024 nur eingeschränkt nutzbar

10.05.2024

Am 14.05.2024 steht das DAC6-Testsystem aufgrund von Wartungsarbeiten ganztägig nicht zur Verfügung. Das Einliefern von Testdaten ist an diesem Tag nicht möglich. Dies teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.

Bei DAC6 handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die das Ziel hat, aggressiven Steuergestaltungen entgegenzuwirken. Die Richtlinie wurde mit dem "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Gestaltungen" im deutschen Recht verankert.

Laut dem Gesetz sind Berater und Banken, so genannte Intermediäre, aber auch die Unternehmen selbst verpflichtet, ab dem 01.07.2020 Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen zu melden. Die Meldung erfolgt elektronisch über eine amtlich vorgeschriebene Schnittstelle an das BZSt.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 06.05.2024

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