+++ Mieter und Pächter dürfen nicht vor die Tür gesetzt werden / Vermieter behalten den Mietanspruch und bekommen ebenfalls Unterstützung +++
Einkommensteuererklärung : Stellungnahme zu den Steuerformularen 2020
Kommunen in Baden-Württemberg sollten Steuern stunden
Bund der Steuerzahler schlägt Erleichterungen für örtliche Wirtschaft vor
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Städte und Gemeinden im Südwesten mit Blick auf die Corona-Krise auf, Steuerzahlungen an die Kommunen vorerst zu stunden. Da viele Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbständige um das finanzielle Überleben kämpfen, sollte deren Liquidität gestärkt werden. Kommunen sollten daher anstehende Zahlungen auf Antrag unbürokratisch zurückstellen.
Gleichzeitig betont der Bund der Steuerzahler, dass die Kommunen derzeit Außergewöhnliches leisten müssen. Gemeinsames Ziel muss es nun sein, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern. Die Option zur Stundung betrifft nicht nur die nächste Gewerbesteuervorauszahlung zum Stichtag 15. Mai, sondern auch laufende Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Darüber hinaus sollten die Kommunen auf weitere Möglichkeiten hinweisen, z.B. auf Anträge zur Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung an das Finanzamt.
Stuttgart, 24.3.2020