
Dirk Mohr
„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“DSi Sonderinformation 8
- Gutachten -
Die Absicherung zusätzlicher und wachstumswirksamer Investitionen in den Errichtungsgesetzen zum Sondervermögen
Gastautor Prof. Dr. Friedrich Heinemann
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
Mannheim
Auszug
Geleitwort zum Gutachten
Mit großen Worten, weitreichenden Versprechungen und politischer Symbolkraft wurde im Jahr 2025 – in den letzten Tagen des 20. Deutschen Bundestages – das Grundgesetz geändert. Es war ein historischer Schritt, der die Schuldenbremse elementar veränderte und den Weg für ein weiteres schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ freimachte. Das Schuldenpaket soll Deutschland krisenfester machen, seine Infrastruktur modernisieren, die klimaneutrale Transformation vorantreiben – und vor allem auch die Wehrfähigkeit unseres Landes stärken. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand folgt nun auf den rhetorischen politischen Aufbruch die realpolitische Ernüchterung. Allein schon die wohlklingende Bezeichnung „Sondervermögen“ soll die Wahrheit
vernebeln, denn es handelt sich um nichts anderes als Sonderschulden – und ein wachsendes Gefälle zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Was ursprünglich als Ausnahmeinstrument in einer Ausnahmesituation gerechtfertigt wurde, entwickelt sich zunehmend zum haushaltspolitischen Gewohnheitswerkzeug. Gerade bei einem derart tiefen Eingriff in die Finanzverfassung schauen
wir als Deutsches Steuerzahlerinstitut genau hin: Wird das zentrale Versprechen eingelöst, dass diese Schulden tatsächlich zusätzlich investiert und wachstumswirksam eingesetzt werden? Oder ersetzen sie reguläre Haushaltsmittel und dienen der politischen Umverteilung? Und vor allem: Sind diese Investitionen so ausgerichtet, dass sie auch den dauerhaften Anforderungen an Wehrhaftigkeit, wirtschaftliche Stärke und finanzielle Stabilität gerecht werden?
Das von uns bei Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Auftrag gegebene und nun vorliegende Gutachten kommt zu
einem ernüchternden Befund: Schon die vorliegenden Gesetzentwürfe zum Sondervermögen bleiben hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Die Zusätzlichkeit der Investitionen ist nicht belastbar belegt. Die Priorisierung auf wachstumsrelevante, strukturbildende Maßnahmen wird verwässert. Und eine wirkungsorientierte Steuerung – der Schlüssel für effizienten Mitteleinsatz – ist kaum vorgesehen. Besonders problematisch ist dabei: Den Bürgern wurde im Vorfeld der Grundgesetzänderung anderes versprochen. Noch im Bundestagswahlkampf hatte der heutige Bundeskanzler betont, es werde mit ihm keine Aufweichung der Schuldenbremse geben. Heute erleben wir das Gegenteil – in juristisch kreativer, aber haushaltspolitisch fragwürdiger Verpackung. Damit droht nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein politisches Glaubwürdigkeitsproblem. Wenn der Staat Regeln biegt, Versprechen bricht und Milliarden verteilt, ohne Wirkung und Zielerreichung nachzuweisen, dann leistet er der Politikverdrossenheit Vorschub. Das ist fatal in einer Zeit, in der das Vertrauen in demokratische Institutionen ohnehin schwindet. Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind jedoch gerade in diesen politisch herausfordernden Zeiten ein zentraler Stabilitätsanker. Deshalb fordern wir entschiedene Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsprozess. Wer derart große Summen investiert, muss messbare Ziele benennen, effiziente Mittelverwendung sicherstellen und sich an das erinnern, was den Bürgern zugesagt wurde: Verlässlichkeit, Haushaltsdisziplin und eine auf Resilienz, Wachstum und Generationengerechtigkeit ausgerichtete Finanzpolitik.
Reiner Holznagel
Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.
Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Steuerzahlerinstituts (Berlin, 08. Juli 2025)
Herausgeber:
Deutsches Steuerzahlerinstitut
des Bundes der Steuerzahler e.V.
Wortbruch
Entgegen dem Wahlversprechen von CDU und SPD wird die Stromsteuer für Verbraucher nicht gesenkt. Dabei vereinbarten sie im Koalitionsvertrag 2025 wörtlich:
„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro KWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren.
Laut Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministers kommt nun die Senkung der Stromsteuer nur noch für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft. Denn – die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt – und können wieder zurückgenommen werden. Und genau diese Hintertür wird jetzt geöffnet. Die Senkung der Stromsteuer für Verbraucher hätte für die Bundesregierung ca. 5 Milliarden EUR weniger Steuereinnahmen bedeutet. Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts haben sich CDU und SPD nun entschieden, auf diese Einnahmen nicht zu verzichten, obwohl im Sofortprogramm der Bundesregierung Anfang Juni diese Maßnahme ganz weit oben stand. Der Bedarf ist eben doch zu groß.
Für Verbraucher und Steuerzahler ein Tiefschlag. Denn die neue Regierung hat ihr Wahlversprechen kassiert. Zwar soll es Entlastungen bzw. Erleichterungen an anderer Stelle geben, etwa bei der Gasspeicherumlage, aber Konkretes ist noch nicht bekannt, und wenn schon, dann müssen die Entlastungen für alle Verbraucher gleichermaßen kommen. Und welchen Wert haben derartige Ankündigungen überhaupt?
Im europäischen Vergleich zahlen wir in Deutschland die höchsten Strompreise. Allein die Stromsteuer mit etwa sechs bis sieben Prozent des Gesamtstrompreises für Privathaushalte bedeutet eine durchschnittliche Mehrbelastung von 70 bis 90 Euro pro Jahr.
Eine Entlastung der Steuerzahler ist mehr als überfällig.
(09.07.2025/BdSt F/M)
Das Warten auf den Steuerbescheid!
Sind Sie mit der Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt zufrieden? Die Antwort lautet meist: “Naja, geht so“ oder „Ich finde die Bearbeitungszeit zu lang.“
Und genau da setzen wir an!
Mit dem jährlichen Ranking des Bundes der Steuerzahler (BdSt) wollen wir sichtbar machen, welches Bundesland die Steuererklärungen am zügigsten bearbeitet und welches Bundesland bei der Bearbeitungszeit das Schlusslicht bildet. Der BdSt-Bearbeitungs-Check 2024 für das Veranlagungsjahr 2023 kommt zu folgendem Ergebnis.
Thüringen zeigt, was geht. Mit 39,1 Tagen geht der Freistaat ins Rennen und löst das bis dahin führende Berlin ab. In Bremen und im Saarland mussten sich die Steuerzahler am meisten gedulden. Hier brauchten die Finanzämter im Schnitt 53 bzw. 54 Tage für die Bearbeitung.
In Sachsen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 44 Tage. Damit ist eine leichte Verbesserung zu begrüßen, allerdings liegen wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern immer noch im hinteren Drittel. Dies ist schwer verständlich.
Die Einwohnerzahlen im Freistaat Sachsen sind seit Jahren rückläufig. Andererseits steigt die Anzahl von Steuerzahlern, welche verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Das Personal im öffentlichen Dienst wurde in den letzten Jahren stetig aufgestockt.
Die vollautomatische Bearbeitung in den Finanzämtern müsste eine weitere Verkürzung der Bearbeitungszeit zur Folge haben. Schließlich finanziert der Steuerzahler die Digitalisierung in den Finanzämtern mit, somit sollte er auch etwas davon haben.
Der Bund der Steuerzahler fordert daher weiterhin: mehr Bürokratieabbau, eine effektive Nutzung der vorhandenen Ressourcen und eine Verschlankung der Verwaltungsprozesse, um nur Einiges zu nennen.
(Auszug BdSt-Bearbeitungs-Check)
Staatswirtschaft reduzieren – konsequente Marktwirtschaft reaktivieren
Auszug DSi Impuls – April 2025
Anlass: Mit den Infrastruktur-Sonderschulden des jetzt schon als „historisch“ geltenden Schuldenpakets, wurde für die ohnehin expandierende Staatsstätigkeit der Turbo gezündet. Denn angesichts der bestehenden Staatswirtschaft in Bund, Ländern und Kommunen, wird die öffentliche Hand bei den davon ausgelösten Wirtschaftsaktivitäten mitmischen.
DSi-Diagnose: Prozesspolitische Eingriffe, die direkt die Entscheidungen der Marktakteure betreffen, sollte der Staat nach Möglichkeit vermeiden. Im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist er jedoch längst darüber hinausgegangen und versteht sich vielmehr als Mitspieler, der selbst an den Marktprozessen beteiligt sein will.
Für die Bundesebene zählt der aktuelle Beteiligungsbericht 493 unmittelbare und mittelbare Unternehmensbeteiligungen auf. Das sind zwar 180 weniger als noch vor zehn Jahren, jedoch gut 70 mehr als vor 20 Jahren. Allein der aktuelle Marktwert der Telekom-, Post- und Commerzbankaktien, die im Bundeseigentum stehen, beträgt knapp 60 Mrd. Euro. Ein genauerer Blick auf die einzelnen Beteiligungen provoziert daher Fragen nach der Notwendigkeit. Muss etwa das Bundesfinanzministerium an 14 Wohnungsbaugenossenschaften mit ca. 130 Mio. Euro beteiligt sein? Sind die Bundesbeteiligungen an Telekom, Commerzbank und Post notwendig? Ist eine Beteiligung an der Bayreuther Festspiele GmbH, die ein privates und marktfähiges Gut anbietet, unabdingbar? Das und mehr muss ernsthaft diskutiert werden.
Zudem darf die Landes- und kommunale Ebene dabei nicht außer Acht gelassen werden. Die Jahresabschlussstatistik 2022 umfasst gut 20.000 öffentliche Unternehmen, die sich im Eigentum von Ländern und Kommunen befinden. 2018 waren es noch etwas über 18.000. Die Aufwendungen haben die Erträge um 8 Mrd. Euro überstiegen.
Öffentliche Unternehmen agieren nicht unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie private Marktteilnehmer – oft profitieren sie von staatlichen Garantien, einer privilegierten Kapitalausstattung oder politischen Schutzmechanismen. Dies kann private Investitionen hemmen und Innovationen behindern, da sich Unternehmen eher an politischen als an marktwirtschaftlichen Anreizen orientieren.
DSi-Forderung: Statt die wirtschaftliche Rolle des Staates weiter auszubauen, sollten Bund, Länder und Kommunen eine konsequente Konsolidierungsstrategie verfolgen. Dies umfasst den Abbau nicht zwingend erforderlicher Beteiligungen, die Stärkung von Marktmechanismen und eine klare Trennung zwischen staatlichen Aufgaben und wirtschaftlichen Aktivitäten. Die derzeitige Finanzlage mahnt zur Besinnung auf ordnungspolitische Grundsätze. Andernfalls droht nicht nur eine schleichende Erosion marktwirtschaftlicher Prinzipien, sondern auch eine langfristige Belastung für die öffentliche Hand und die Steuerzahler.
(DSi Impuls Nr. 42, 2. April 2025)
Sächsischer Rechnungshof
Medieninformation vom 24.03.2025
Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zur Änderung des Grundgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme einräumen. Die Rechnungshöfe der Länder warnen vor diesem Hintergrund davor, das Instrument der Schuldenbremse weiter auszuhöhlen. Sie weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kernausgaben des Staates grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden sollten.
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, sieht die aktuellen Entwicklungen mit Sorge: „Ich warne nachdrücklich vor einer Aushöhlung der Verschuldungsregeln. Vor dem Hintergrund steigender Zinsbelastungen, globaler Unsicherheiten und wachsender struktureller Herausforderungen in den Haushalten ist die Abkehr vom Prinzip der Schuldenbegrenzung der falsche Weg. Statt immer neue Wege für Ausgaben zu finden ist eine klare Prioritätensetzung gefragt. Es muss hinterfragt werden, welche Leistungen der Staat erbringen will und welche zwingend notwendig sind. Die staatlichen Haushalte müssen wieder auf solide Beine gestellt werden. Generationengerechtigkeit darf nicht zur Floskel werden – sie beginnt bei einem Haushalt, der auch morgen noch tragfähig ist. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, wenn die sächsische Staatsregierung den neuen Doppelhaushalt 2025/2026 tatsächlich ohne die Schuldenmillionen ausgeglichen aufstellen will und die Schuldenmillionen wirklich nur zusätzliche Investitionsmittel darstellen.“
(Sächsischer Rechnungshof, Pressemmitteilung vom 24.03.2025)