Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    "Fünf Vizepräsidenten sind zu viel"
© Landtag Niedersachsen | Focke Strangmann

"Fünf Vizepräsidenten sind zu viel"

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 03.11.2022, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler fordert Bescheidenheit im neuen Landtagspräsidium

Der Bund der Steuerzahler sieht die Gefahr eines politischen Fehlstarts in die 19. Legislaturperiode, wenn der Niedersächsische Landtag die Zahl der eigenen Vizepräsidenten aufstocken sollte. "In diesen krisenhaften Zeiten ist Bescheidenheit und Sparsamkeit an der Spitze des Parlamentes angesagt. Eine Verringerung der Zahl der Landtagsvize wäre deshalb das richtige Signal, nicht eine Erhöhung aus parteitaktischen Motiven", erklärt Vorsitzender Bernhard Zentgraf.

Der Bund der Steuerzahler beruft sich auf aktuelle Presseberichte, nach denen die Fraktionen von SPD und CDU je zwei und die grüne Fraktion einen Vizepräsidenten der Parlamentspräsidentin zur Seite stellen wollen. Die AfD-Fraktion hat einen weiteren Kandidaten nominiert, dem die anderen Landtagsfraktionen Presseberichten zufolge die Zustimmung verweigern wollen. In der abgelaufenen Wahlperiode waren vier Vizepräsidenten bestellt.

Der Bund der Steuerzahler hält es weder von der Sache her gerechtfertigt noch für politisch vernünftig, wenn in einem Landesparlament mit vier Fraktionen die Spitze des Präsidiums auf sechs Abgeordnete aus drei Fraktionen erweitert wird. "Diese Aufstockung ist schwer zu vermitteln, wenn gleichzeitig eine vierte Fraktion bei der Vergabe der gut dotierten Posten ausgeklammert wird", meint Zentgraf. Der Niedersächsische Landtag sollte stattdessen den positiven Beispielen anderer Landtage folgen und die Zahl der Vizepräsidenten auf zwei oder drei Abgeordnete begrenzen. So kommen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Saarland mit je zwei Vizepräsidenten bei überwiegend fünf bis sechs Landtagsfraktionen aus. Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben in ihren Parlamenten drei Vizepräsidenten bei jeweils fünf Fraktionen bestellt. Lediglich Hessen, Bayern und neuerdings Schleswig-Holstein leisten sich fünf Vizepräsidenten, bei allerdings fünf und sechs Fraktionen im Landtag, berichtet der Bund der Steuerzahler.

Nach dem Niedersächsischen Abgeordnetengesetz erhöht sich die Grundentschädigung ("Diät") für Vizepräsidenten auf 140 v.H., was einem monatlichen Zubrot von knapp 3.000 Euro entspricht.

Mit Freunden teilen