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Verschwendung im Bundesverwaltungsamt verhindern

Top News 30.12.2020

Der Bund der Steuerzahler warnt vor behördlichen Doppelstrukturen im Kindergeldbereich.
 

Die Bundesregierung plant im Zuge ihres Familienkassenkonzentrationsgesetzes, dass das Kindergeld an öffentlich Bedienstete künftig nicht mehr von jeder einzelnen Behörde selbst, sondern zentralisiert von der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder vom Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgezahlt wird.
Das BVA ist dazu aber weder personell noch im IT-Bereich ausreichend gerüstet. Deshalb hat das BVA im Frühsommer 2020 von sich aus dafür plädiert, dass möglichst viele Behörden zur BA wechseln.
Nach BdSt-Informationen besteht jedoch das Bundesinnenministerium darauf, dass das BVA neben der BA als zweite zentrale Familienkasse fungiert. Bleibt es bei dieser Doppelstruktur, ist eine massive Verschwendung von Steuergeldern die Folge. Das BVA müsste substanziell in neue IT investieren und Personal einsetzen, welches das BVA an anderer Stelle nötiger braucht. Schon jetzt ist der Service der Kindergeld-Verwaltung im BVA pro Fall rund dreimal so teuer wie in der BA.
Der Bund der Steuerzahler appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Kindergeld-Verwaltung bei der BA zu zentralisieren. An der BVA als Zweitbehörde der Kindergeld-Verwaltung festzuhalten, wäre eine Behördenposse par excellence.

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