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Parteiwerbung aus Steuermitteln

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen / Presseinformation 15.06.2020

Bund der Steuerzahler fordert stärkere Kontrolle der Fraktionsmittel durch den Rechnungshof

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, fordert von den im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen, den Wettlauf um die Zweckentfremdung von staatlichen Fraktionsmitteln für Zwecke der Parteiwerbung zu beenden.

Vom Rechnungshof verlangte Kraus ein Ende der Zurückhaltung bei der Prüfung der Fraktionsfinanzen: „Immer mehr Ausgaben für die politische Willensbildung des Volkes werden als angebliche Öffentlichkeitsarbeit verbotenerweise aus Steuermitteln der Fraktionen bezahlt, obwohl diese klar Parteiaufgabe ist.

Der Bund der Steuerzahler hat in den letzten Jahren den Rechnungshof mehrfach auf Verstöße von Fraktionen hingewiesen, die die Grenzen von erlaubter Öffentlichkeitsarbeit hin zu unerlaubter Werbung für Parteizwecke überschritten haben. „Die aktuelle Diskussion um die Plakataktion der FDP-Fraktion zur Offenhaltung des Flughafens Tegel ist nur ein weiteres Beispiel für unsere Sammlung“, sagte Kraus.

Folgende Beispiele hat der Bund der Steuerzahler Berlin in den letzten Jahren dokumentiert und teilweise beim Rechnungshof sowie dem Referat für Parteienfinanzierung beim Bundestag angezeigt:

Juni 2016: Postwurfsendung „STADTTEIL IM GESPRÄCH“ mit der Einladung der SPD-Fraktion zu einem Parteiwahlwerbestand der SPD-Steglitz. >>>

September 2017: Postkarten- und Anzeigenkampagne „WEIL WIR BERLIN LIEBEN: TXL SCHLIESSEN!“ der SPD-Fraktion. >>>

Dezember 2017: Postwurfsendung „1 Jahr Rot-Rot-Grün Wir haben nichts zu feiern“ der CDU-Fraktion >>>

 

März 2019: Anzeigenkampagne „Rot-Rot-Grün ist, wenn… nichtverzetteln.de“ der CDU-Fraktion

 

April 2019: Kampagne „Das Mietenmonster“ mit politischer Agitation zum Mietendeckel der SPD-Fraktion.

November/Dezember 2019: Anzeigen- und Mailingkampagne „Mein Weihnachtswunsch ist, ….“ der CDU-Fraktion

November 2019: Anzeigenkampagne „30 Jahre Mauerfall Freiheit statt Sozialismus – damals, heute und morgen“ der CDU-Fraktion

 

Hintergrund:

Den Fraktionen ist Öffentlichkeitsarbeit durchaus erlaubt. Nach dem Berliner Fraktionsgesetz dienen die Fraktionen „der parlamentarischen Willensbildung im Abgeordnetenhaus“ u.a. auch dadurch, dass sie „während der Dauer der gesamten Wahlperiode in eigener redaktioneller Verantwortung und unter inhaltlichem Bezug zu ihrer Arbeit und Aufgabenstellung die Öffentlichkeit unterrichten“. Im Berliner Fraktionsgesetz heißt es aber an anderer Stelle auch allgemeiner, dass die Fraktionen als maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung unmittelbar Verfassungsaufgaben wahrnehmen. Diese allgemeinere Formulierung führt nun zu der Frage, ob damit auch die Bildung des politischen Willens des Volkes eingeschlossen ist oder doch nur die Unterrichtung über die innerparlamentarische Meinungsbildung unter den Abgeordneten.

Der Bund der Steuerzahler Berlin ist der Meinung, dass das Fraktionsgesetz hier nicht weiter gehen kann als die Berliner Landesverfassung, nach der Fraktionen „unmittelbar Verfassungsaufgaben“ wahrnehmen, indem sie u.a. ausdrücklich nur die „parlamentarische Willensbildung unterstützen“. Auch nach dem Grundgesetz sind es die Parteien und nicht die Fraktionen, die „bei der politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken. Im Parteiengesetz ist schließlich sogar genauer beschrieben, wie die Parteien „an der Bildung des politischen Willens des Volkes“ mitwirken, nämlich „indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen“. Dort ist auch ausdrücklich geregelt, dass Parteien von Parlamentsfraktionen keine Spenden annehmen dürfen. Dazu gehören auch Sachspenden in Form von Werbung für Zwecke der Partei.

Warum ist das wichtig? Die Fraktionen sind als ständige Gliederungen des Parlaments Teil der organisierten Staatlichkeit und notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens. Sie steuern und erleichtern den Ablauf der Parlamentsarbeit und können deswegen im Rahmen der Parlamentsfinanzierung Empfänger staatlicher Mittel sein. Fraktionen sind rechtlich selbständige, aber dennoch steuerfinanzierte Teile des Staates. Sie werden zwar nicht als Teil der Verwaltung angesehen, sind aber auch keine selbständigen Vereine und schon gar keine Abteilungen der Parteien.

Parteien hingegen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht Teil des Staates. Sie erhalten allerdings aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung ein nach oben streng gedeckelten Betrag. 2019 lag diese absolute Obergrenze bei bundesweit gut 190 Millionen Euro. Die Befürchtung, dass die Parteien im Kampf um ihre politische Vormachtstellung einen gleichgerichteten Wettstreit darin anstoßen könnten, sich auch – zumindest in den Grauzonen – an den steuerfinanzierten Mitteln der Fraktionen für die politische Agitation des Volkes zu bedienen, um diese Deckelung zu umgehen, durfte also keineswegs abwegig sein.

Diese Grauzonen auszuleuchten, ist allerdings nicht ganz einfach. Die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus unterliegen nicht dem Informationsfreiheitsgesetz und müssen Bürgern daher keinen Einblick geben. Zu sehen gibt es lediglich grob gegliederte jährliche Verwendungsnachweise. Der Rechnungshof darf die Fraktionsfinanzen zwar prüfen, allerdings nur mit gewissen Einschränkungen. Nach welchen Grundsätzen der Berliner Rechnungshof die Verwendung der Fraktionsmittel prüft, ist auch nicht komplett veröffentlicht. Lediglich aus im Abgeordnetenhaus veröffentlichten Prüfungsberichten lassen sich allgemeinere Anhaltspunkte ableiten. Sofern sich in den Berichten des Berliner Rechnungshofs Beanstandungen an den Fraktionsfinanzen finden, ist seitens der betroffenen Fraktionen dazu gelegentlich zu lesen, dass man die Auffassung des Rechnungshofes eben einfach nicht teile, der Rechnungshof die Stellung der Fraktionen verkenne oder der Präsident des Abgeordnetenhauses dennoch von Rückforderungen an die Fraktionen absehe.

Immerhin konnte der Berliner Rechnungshof bestätigen, dass er den sogenannten „Neusser Kriterienkatalog“ grundsätzlich auch weiterhin als einen geeigneten Prüfungsmaßstab ansehe. Dabei handelt es sich um den „Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 7. bis 9. Mai 2001 in Neuss zu den Maßstäben zur Abgrenzung zulässiger von unzulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen“. Dieser Katalog ist lediglich ein einziges Mal in einer Drucksache des Sächsischen Landtags veröffentlicht worden. Der Bund der Steuerzahler vermutet daher, dass die Bekanntgabe dort im Jahr 2009 ein Versehen war.

Nach diesem „Neusser Kriterienkatalog“ muss die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen aus Haushaltsmitteln u.a. „einen konkreten Bezug zur aktuellen parlamentarischen Arbeit aufweisen“. Sie muss sich dabei „unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Fraktion im Parlament beziehen“. Unzulässig wäre es, „wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt, insbesondere bei Sympathiewerbung für die Fraktion oder für einzelne Fraktionsmitglieder“. Und sie „muss beim Bürger bereits den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei“ vermeiden.

Als Fazit bleibt die Erkenntnis, dass das Ausgabenverhalten der Fraktionen ein weitestgehend blinder Fleck im öffentlichen Haushaltswesen ist, der von den Fraktionsgeschäftsführern äußerst aggressiv vor Einblicken verteidigt wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Parteien über die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung hinaus über die Fraktionen immer weiter in die Steuerkasse greifen. Konkrete Bewertungsmaßstäbe bleiben für den Bürger jedoch weitestgehend im Dunkeln. Falls überhaupt Konsequenzen drohen, können Jahre vergehen. Als Selbstverständnis der Parlamentarier scheint zu gelten: „Wer ist denn der Gesetzgeber? Wir oder der Rechnungshof?“ Falls Verstöße gegen das Parteiengesetz durch den Bundestagspräsidenten überhaupt geahndet werden, können mehr als zehn Jahre vergehen. Mehr Transparenz tut daher not, meint der Bund der Steuerzahler Berlin.

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