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+++ Mehrwertsteuerreduzierung und Bürokratie / Unternehmer können auf Billigkeitsregel hoffen +++
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Corona
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Weg für das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ freigemacht. Kernpunkt des Gesetzes ist die befristete Mehrwertsteuersenkung: Die Umsatzsteuersätze werden vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Statt 19 Prozent beträgt der Steuersatz künftig 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Weil es dadurch zu einem erheblichen Umstellungsaufwand für die Unternehmer kommt, könnte es bei unrichtigen Angaben auf Rechnungen in der Übergangszeit eine Billigkeitsregelung geben. Details müssten dann in einem Verwaltungsschreiben geregelt werden. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.